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Emily aus Mönchengladbach: Land NRW lehnt Schadenersatz ab
1. Dezember 2025

Land NRW lehnt Schadenersatz für Vater der auf Klassenfahrt verstorbenen Emily aus Mönchengladbach ab.

Das Land Nordrhein-Westfalen weist die Schadenersatz-Forderung des Vaters der 13-jährigen Emily zurück, die auf einer Klassenfahrt in London ums Leben kam. Zwei begleitende Lehrerinnen wurden bereits wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Fall sorgt weiterhin für Diskussionen über die Verantwortung bei Schulausflügen.

Worum es geht

Die 13-jährige Emily aus Mönchengladbach starb während einer Klassenfahrt in London. Ihr Vater fordert nun Schadenersatz vom Land NRW, doch die Landesregierung lehnt diese Forderung ab. Laut News4Teachers weist das Land die Ansprüche brüsk zurück.

Die wichtigsten Fakten

Emily verstarb während einer Schulreise nach London unter tragischen Umständen. Zwei Lehrerinnen, die die Klassenfahrt begleiteten, wurden bereits wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, wie der Spiegel berichtet. Trotz dieser rechtskräftigen Verurteilung lehnt das Land NRW nun eine Schmerzensgeldzahlung an den Vater ab.

Hintergrund des Falls

Der Tod der Schülerin hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt und Fragen zur Aufsichtspflicht bei Klassenfahrten aufgeworfen. Die strafrechtliche Verurteilung der beiden Lehrerinnen bestätigte, dass Versäumnisse bei der Betreuung vorlagen. Der Vater kämpft nun auf zivilrechtlicher Ebene um Anerkennung und finanzielle Entschädigung für den Verlust seiner Tochter.

Bedeutung für Schulen in NRW

Der Fall wirft wichtige Fragen zur Haftung und Verantwortung bei Schulveranstaltungen auf. Lehrkräfte und Schulträger in ganz NRW verfolgen die Entwicklung aufmerksam, da die Entscheidung weitreichende Konsequenzen für die Organisation und Durchführung von Klassenfahrten haben könnte. Die ablehnende Haltung des Landes könnte Diskussionen über bessere Sicherheitsvorkehrungen und klarere Haftungsregelungen anstoßen.

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, ob Emilys Vater weitere rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Landes einleiten wird. Der Fall könnte noch vor höheren Instanzen landen und möglicherweise zu einer Grundsatzentscheidung führen, die die Rechte von Angehörigen bei schulischen Unfällen neu definiert.

Quellen

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