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Ermittlungen gegen Düsseldorfer Polizeikommissarin eingestellt
8. Januar 2026

Düsseldorfer Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizeikommissarin nach Geschlechterwechsel ein.

Am 07.01.2026 hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft die Betrugsermittlungen gegen eine Polizeikommissarin eingestellt, die nach ihrem Geschlechterwechsel im Fokus stand. Die Entscheidung fiel, weil sich keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen strafbaren Betrug ergaben.

Worum es geht

Eine Polizistin aus Düsseldorf hatte beim Standesamt ihr Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Daraufhin leitete die Behördenleitung ein Strafverfahren wegen Betrugsverdachts ein.

Die wichtigsten Fakten

  • Ermittlungen eingestellt: Laut Presseportal und RegionalUpdate hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren aufgehoben.
  • Anzeige erstattet: Laut Süddeutsche Zeitung hatte die Behördenleitung Betrugsvorwürfe nach dem Geschlechterwechsel angezeigt.
  • Disziplinarverfahren ruht: Ein Disziplinarverfahren bleibt bestehen, ist aber derzeit ausgesetzt (Focus).
  • Behördlicher Verdacht: Das Polizeipräsidium hatte vermutet, die Beamtin habe sich durch den Geschlechtereintrag Vorteile bei Beförderungen versprechen wollen (Kölner Stadt-Anzeiger).

Hintergrund

Die Anzeige war infolge des geänderten Eintrags im Personenstandsregister erfolgt. Die mutmaßliche Motivation bestand darin, durch eine Anpassung des Geschlechtseintrags im Laufbahnrecht besser eingestuft zu werden.

Einordnung für NRW

Der Fall hat landesweite Debatten über Geschlechteridentität und Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst ausgelöst. Er zeigt, wie sensibel Behörden Personalfragen im Zusammenhang mit Transgender-Rechten behandeln.

Ausblick

Ob das Disziplinarverfahren wieder aufgenommen wird, hängt von einem endgültigen Beschluss der Anklagebehörde ab. Eine Entscheidung steht derzeit noch aus.

Quellen

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