Vier gesuchte Personen hat die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf an einem Wochenende geschnappt.
Wer gedacht hat, ein Wochenendtrip geht spurlos an der Bundespolizei vorbei, wurde am Flughafen Düsseldorf eines Besseren belehrt. Vom 24. bis 26. Juli 2026 schnappten die Beamten im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrollen gleich vier Personen, gegen die Haftbefehle vorlagen. Alle vier konnten ihre Haut aber retten – zumindest finanziell.1
Den Anfang machte am Freitagnachmittag ein 27-jähriger deutscher Staatsangehöriger, der gerade aus Pristina/Kosovo einreiste. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte ihn per Haftbefehl gesucht – wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in sieben Fällen. Der Mann war im August 2025 verurteilt worden, im Juni 2026 folgte der Haftbefehl.1 Die drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen konnte der Dortmunder abwenden, indem er die Geldstrafe von 1.500 Euro direkt vor Ort bei der Bundespolizei beglich.
Nur wenige Stunden später, am Freitagabend, traf es einen 46-jährigen türkischen Staatsangehörigen – ebenfalls auf dem Rückflug aus Pristina/Kosovo. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen falscher eidesstattlicher Versicherung vor, ausgestellt im Mai dieses Jahres.1 Der in Baden-Württemberg lebende Mann hatte Glück: Ein Familienangehöriger sprang ein und beglich die Geldstrafe von 1.400 Euro vor Ort. Damit war die drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen vom Tisch.
Am Sonntagmorgen wurde ein 32-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina/Kosovo kontrolliert. Hier hatte die Staatsanwaltschaft Göttingen im Juli 2026 einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen.1 In diesem Fall fiel die Summe deutlich glimpflicher aus: 100 Euro Geldbuße vor Ort, und der in Niedersachsen lebende Mann konnte seine Heimreise fortsetzen – statt zwei Tage Erzwingungshaft absitzen zu müssen.
Den Abschluss des unruhigen Wochenendes machte ein 28-jähriger deutscher Staatsangehöriger, der aus Istanbul/Türkei einreiste. Gegen den Mann aus dem Rhein-Erft-Kreis lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vor – wegen versuchter Nötigung. Verurteilt wurde er bereits im Oktober 2021, der aktuelle Haftbefehl folgte im Juni 2026.1 Auch er konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort abwenden.
Die vier Fälle zeigen einmal mehr, wie gründlich die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf bei den Einreisekontrollen vorgeht. Ausstehende Haftbefehle werden dabei konsequent geprüft – egal ob jemand aus dem Kosovo oder der Türkei landet.1 Wer also offene Rechnungen mit der Justiz hat, sollte besser nicht darauf hoffen, unentdeckt durch den Terminal zu spazieren. Die Botschaft ist klar: Am Flughafen Düsseldorf haben Gesuchte schlechte Karten.
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