EU-Parlament entscheidet über Verbot von Veggie-Burger und pflanzlichen Fleischbezeichnungen. Was das für NRW bedeutet.
Das Europäische Parlament entscheidet in dieser Woche über ein umstrittenes Namensverbot für pflanzliche Fleischersatzprodukte. Betroffen wären Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“, „Veggie-Wurst“ oder „Veggie-Schnitzel“, die künftig nicht mehr erlaubt sein könnten.
Am 20. Oktober 2020 stimmt das EU-Parlament über einen Gesetzentwurf ab, der Herstellern die Verwendung von Bezeichnungen wie „Burger“ und „Wurst“ für pflanzliche Produkte verbieten würde. Auch Begriffe wie „Joghurt-Art“ für vegane Alternativen stehen zur Debatte. Die Abstimmung findet heute statt und könnte weitreichende Folgen für die Lebensmittelbranche haben.
Laut einem Vorschlag der EU-Kommission sollen 29 Wörter für Verkaufsbezeichnungen vegetarischer Speisen verboten werden. Darunter fallen populäre Begriffe wie „Veggie Chicken Burger“, die ab dem 18. Juli 2025 möglicherweise nicht mehr verwendet werden dürften. Das Parlament diskutiert nun über den Vorschlag, wobei eine Verschärfung möglich ist.
Die Diskussion um pflanzliche Produktbezeichnungen ist nicht neu. Bereits 2010 hatte sich das EU-Parlament gegen ein Verbot von Begriffen wie „Veggie-Burger“ ausgesprochen. 2024 folgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), laut dem vegetarische Würste erlaubt bleiben sollten. Dennoch wird das Thema erneut aufgegriffen, was bei Verbraucherschützern und der veganen Industrie für Kritik sorgt.
Für Verbraucher in Nordrhein-Westfalen könnte die Entscheidung spürbare Auswirkungen haben. Im Supermarkt oder Restaurant würden bekannte Produktnamen verschwinden. Der Mehrheit der Verbraucher ist das Thema hingegen sprichwörtlich Wurst, wie Umfragen zeigen. Trotzdem müssten sich Konsumenten an neue Bezeichnungen gewöhnen, sollte das Verbot durchgehen.
Die Abstimmung am Mittwoch, 8. Oktober 2025 wird zeigen, ob die EU-Parlamentarier dem Vorschlag folgen. Sowohl Hersteller als auch Konsumenten blicken gespannt auf die Entscheidung, die große Auswirkungen auf die Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen haben könnte. Kritiker bezeichnen die Begründung für das Verbot als absurd.
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