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Ex-Jugendfußballtrainer wegen sexualisierter Gewalt vor Gericht

Ein ehemaliger Trainer aus Essen steht wegen sexualisierter Gewalt vor Gericht. Es geht um mehr als 150 Vorfälle über 17 Jahre.

Prozessauftakt gegen Ex-Jugendfußballtrainer

Ein ehemaliger Jugendfußballtrainer aus Essen ist am 31. Juli 2025 vor das Landgericht Essen geladen, wo er sich wegen schwerer Vorwürfe verantworten muss. Der 58-Jährige sieht sich zahlreichen Anklagen wegen sexualisierter Gewalt und körperlicher Misshandlung gegenüber. Insgesamt handelt es sich um mehr als 150 Vorfälle, die über einen Zeitraum von fast 17 Jahren dokumentiert sind.

Ermittlungen und Vorwürfe

Die Vorwürfe gegen den Trainer, der Jugendmannschaften in mehreren Städten, einschließlich Oberhausen und Mülheim, geführt hat, sind gravierend. Der Angeklagte soll in einzelnen Fällen Kinder sexuell gefügig gemacht haben, indem er psychischen Druck ausgeübt sowie körperliche Gewalt angewandt hat. In einigen Fällen lud er die Kinder zu Übernachtungs-Wochenenden in seine Wohnung ein, was er den Eltern häufig als Teilnahme an einem Feriencamp vorgaukelte.

Langjährige Ungewissheit für die Opfer

Die Staatsanwaltschaft Essen weist darauf hin, dass mindestens sechs Kinder schwer von den Taten betroffen sind und einige von ihnen über viele Jahre geschwiegen haben. Der Durchbruch in dem Fall kam erst im Januar, als ein ehemaliger Jugendspieler zur Polizei ging und schwere Vorwürfe erhob. Dies führte zur Festnahme des Angeklagten und zur Gründung einer speziellen Ermittlungskommission, die auf weitere mögliche Opfer stieß, deren Vorwürfe bis ins Jahr 2008 reichen.

Verhandlung und mögliche Konsequenzen

Das Landgericht hat für den Prozess zehn Verhandlungstage bis in den Oktober hinein angesetzt. Unklar ist, ob der Angeklagte selbst eine Aussage machen wird. Die Staatsanwaltschaft plant, mehr als 50 Zeuginnen und Zeugen vorzuladen, die möglicherweise im Laufe des Verfahrens aussagen müssen. Sollte der Angeklagte verurteilt werden, droht ihm neben einer mehrjährigen Haftstrafe auch unbefristete Sicherungsverwahrung.

Quelle: WDR

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