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Fall der langzeit-kranken Lehrerin: Neue Erkenntnisse und Herausforderungen

Neue Details zur seit 16 Jahren krankgeschriebenen Lehrerin aus NRW sorgen für Diskussionsstoff.

Der Fall einer Lehrerin aus Duisburg, die seit 2009 aufgrund psychischer Probleme krankgeschrieben ist, wirft zunehmend Fragen auf. Berichte, unter anderem von der Bild-Zeitung, legen nahe, dass die Beamtin möglicherweise in dieser Zeit als Heilpraktikerin tätig war, was die Situation weiter kompliziert.

Beginn der Krankheitsphase und gerichtliche Auseinandersetzungen

Die Lehrerin unterrichtete zuvor an einem Berufskolleg in Wesel und geriet in einen Rechtsstreit mit dem Land NRW, als die Behörde eine amtsärztliche Untersuchung verordnen wollte.
Diese Untersuchung erfolgt in der Regel bereits nach einem Jahr bei längeren Krankschreibungen, wurde jedoch in diesem Fall nicht rechtzeitig angeordnet.

Die Bezirksregierung Düsseldorf gab gegenüber dem WDR bekannt, dass sie den Fall umfangreich aufarbeite, anlässlich laufender interner Ermittlungen werden derzeit keine weiteren Details preisgegeben.

Schulministerin äußert sich

Schulministerin Dorothee Feller (CDU) stellte fest, dass es derzeit keine Hinweise auf ein systemisches Problem gebe, jedoch gravierendes Fehlverhalten innerhalb der Bezirksregierung festgestellt worden sei. Die Behörde wurde aufgefordert, sämtliche erforderliche Schritte einzuleiten, um die Angelegenheit lückenlos aufzuklären.

Widersprüchliche Berichte über die Tätigkeit der Lehrerin

Laut des Berichts der Bild-Zeitung soll die Lehrerin Anzeichen gegeben haben, dass sie im Nebenjob als Heilpraktikerin arbeitete, und nicht an die Schule versetzt wurde. Diese Information ist bislang jedoch unbestätigt, sodass die rechtlichen Implikationen ihrer Nebentätigkeit weiterhin unklar sind.

Mögliche Konsequenzen für die Lehrerin

Ralf Delgmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, merkte an, dass eine solche Nebentätigkeit während einer Krankschreibung ein „absolutes No Go“ sei. Sollte sich herausstellen, dass die Lehrerin tatsächlich in einem Nebenjob arbeitete, könnte ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, das potenziell über mehrere Jahre dauern könnte.

Im Falle eines solchen Verfahrens würden ihre Bezüge voraussichtlich auf die Hälfte reduziert, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dies zulassen.

Quellen: WDR, Bild-Zeitung, Bezirksregierung Düsseldorf, Schulministerin Dorothee Feller, Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Delgmann.

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