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Führerschein umtauschen: Diese Fristen gelten jetzt
24. November 2025

Führerschein umtauschen: Nächste Frist läuft am 19. Januar 2026 ab. Alle wichtigen Termine und Infos zum Pflichtumtausch.

Millionen Deutsche müssen ihre alten Führerscheine gegen neue EU-Kartenführerscheine umtauschen. Die nächste wichtige Frist läuft am 19. Januar 2026 ab. Betroffen sind dann Inhaber von Kartenführerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Der Pflichtumtausch betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Laut Bundesregierung gelten gestaffelte Fristen bis 2033. Die letzte Frist für Papierführerscheine ist bereits am 19. Januar 2025 abgelaufen, wie der ADAC berichtet.

Für Kartenführerscheine richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Wie Focus Online meldet, müssen Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.

So funktioniert der Umtausch

Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle. Laut Bundesministerium für Verkehr müssen bis zum 19. Januar 2033 in der gesamten Europäischen Union alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Benötigt werden in der Regel ein biometrisches Passfoto, der alte Führerschein und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Die Kosten für den Umtausch liegen bei etwa 25 Euro. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht notwendig – es handelt sich lediglich um einen Dokumententausch.

Hintergrund der EU-weiten Regelung

Mit dem einheitlichen EU-Kartenführerschein sollen Fälschungen erschwert und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt koordiniert den Umtausch in Deutschland. Die neuen Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann verlängert werden.

Das bedeutet die Regelung für NRW

In Nordrhein-Westfalen sind mehrere Millionen Autofahrer vom Pflichtumtausch betroffen. Die Führerscheinstellen in den Städten und Kreisen haben ihre Kapazitäten erweitert. Viele Behörden bieten mittlerweile Online-Terminvergaben an, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Wer die Fristen versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro bei einer Verkehrskontrolle.

Quellen

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