Führerschein umtauschen: Alle Fristen, Ablauf und Dokumente für NRW. Die wichtigsten Fakten zum Pflichtumtausch auf einen Blick.
Seit dem 19. Januar 2026 ist die Umtauschfrist für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, abgelaufen. Der Führerscheinumtausch in Deutschland läuft in mehreren Phasen. Ziel ist, bis 2033 alle alten Führerscheine durch fälschungssichere EU-Kartenführerscheine zu ersetzen.
Im Rahmen der dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Pkw- und Motorradführerscheine schrittweise umgetauscht werden. Die Umtauschpflicht betrifft auch Nordrhein-Westfalen und soll Dokumentenfälschungen durch regelmäßige Aktualisierungen von Passfoto und Personendaten erschweren. (bundesregierung.de)
Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999 gilt jeweils das Ausstellungsjahr für die Umtauschfrist. Für Inhaber von Führerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, endete die Umtauschfrist am 19. Januar 2026. Spätere Jahrgänge folgen in gestaffelten Wellen bis spätestens 19. Januar 2033. (bundesregierung.de)
Die Fristeneinteilung beim Führerscheinumtausch erfolgt nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr. Wurde Ihr Kartenführerschein beispielsweise 2002 bis 2004 ausgestellt, ist der nächste Stichtag der 19. Januar 2027. Danach sind jährlich weitere Jahrgänge mit dem Umtausch an der Reihe.
Der Umtausch erfolgt deutschlandweit einheitlich, auch in NRW ist daher die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes die richtige Anlaufstelle. Für den Umtausch benötigen Sie Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto, den alten Führerschein sowie eine Gebühr von rund 25 Euro. Ist der alte Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt, braucht es eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. (bundesregierung.de)
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 getauscht werden. Neu ausgestellte Führerscheine sind jeweils 15 Jahre gültig. Wer die Frist verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld. Die Umstellung ist eine rein verwaltungstechnische Aufgabe – Prüfungen oder ärztliche Atteste sind beim Umtausch nicht nötig.
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