Geflügelpest im Hochsauerlandkreis: 22.000 Putenhähne müssen getötet werden. Aktuelle Fakten und Maßnahmen im Überblick.
Im Hochsauerlandkreis steht ein Putenmastbetrieb vor einer massiven Herausforderung: Wegen eines starken Verdachts auf Geflügelpest am Hennesee müssen rund 22.000 Putenhähne getötet werden. Der Verdacht wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen nachgewiesen.
Das Kreisveterinäramt gab am 8. Februar 2026 bekannt, dass sich im genannten Betrieb die Aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ausgebreitet haben könnte. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr wird der gesamte Bestand von 22.000 Tieren in vier Ställen gekeult.
Amtlich entnommene Proben erhärteten den Geflügelpest-Verdacht. Die Tierseuchenvorsorgegesellschaft hat bereits mit der Tötung der Tiere begonnen. Endgültige Bestätigung soll das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts in den kommenden Tagen liefern.
Mit der Ausbreitung des Aviären Influenzavirus A sind strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen verbunden. Neben der Tötung der Bestände sieht die Rechtslage Sperrzonen vor. Innerhalb dieser gelten Stallpflicht, Transportverbote für Geflügel, Eier und Fleisch sowie Melde- und Desinfektionspflichten.
Vor allem Geflügelhalter in der Region Meschede und der Gemeinde Eslohe werden zur Vorsicht aufgerufen. Das Veterinäramt empfiehlt dringend, das eigene Geflügel vorsorglich aufzustallen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Sobald das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) die Geflügelpest bestätigt, folgen weitere Schutzmaßnahmen in Form von Sperrzonen und verschärften Hygieneauflagen. Mit einem Untersuchungsergebnis wird in wenigen Tagen gerechnet. Geflügelhalter sollten eng mit den Behörden zusammenarbeiten und sich über aktuelle Vorgaben informieren.
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