Foto wurde mit
KI generiert
Geschlechtswechsel bei Polizei NRW: Streit um Beförderungsvorteile
24. Februar 2026

Polizistin aus NRW wechselt offiziell das Geschlecht – Streit um Frauenförderung und Disziplinarverfahren.

Worum es geht

Eine Polizistin aus Nordrhein-Westfalen steht im Zentrum eines bundesweit beachteten Falls: Ihr Wechsel des Geschlechts von männlich zu weiblich hat eine Debatte über Beförderungsvorteile und Gleichstellung ausgelöst. Der Vorwurf: Die Kommissarin habe den Schritt aus rein karrieristischen Gründen unternommen.

Die wichtigsten Fakten

Im Mai 2024 änderte die Beamtin ihren Geschlechtsstatus offiziell beim Standesamt von männlich auf weiblich. Damit profitierte sie potentiell von einer Beförderungsrichtlinie, die weibliche Kandidatinnen bevorzugt. Ihr wurde nachgesagt, den Wechsel nur aus strategischen Motiven vorgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf prüfte daraufhin die Vorwürfe des Betrugs, stellte das Verfahren jedoch mangels Tatverdacht ein. Disziplinarrechtliche Verfahren dauern an, der reguläre Polizeibetrieb ist betroffen, da vorerst 38 Beförderungen ausgesetzt wurden.

Hintergrund

Im Juni 2024 trat in Deutschland ein Gesetz in Kraft, das den Geschlechterwechsel beim Standesamt erleichtert. Parallel dazu bestehen in vielen Behörden unterschiedliche Regelungen zur Frauenförderung. Im genannten Fall wurde die Behörde durch Aussagen aus dem Kollegenkreis aufmerksam – die Polizistin soll signalisiert haben, nach dem Aufstieg wieder zum männlichen Geschlecht zurück wechseln zu wollen. Dies führte zu einer Anzeige von Polizeipräsidentin Miriam Brauns. Der Fall wurde zum Aufhänger für grundsätzliche Diskussionen um das Beamtentum und Geschlechtergerechtigkeit.

Einordnung für NRW

In NRW ist die Frauenförderung im öffentlichen Dienst ausdrücklich geregelt. Die Angelegenheit hat dazu geführt, dass die Führung der Polizei Düsseldorf nicht nur mit juristischen, sondern auch mit teaminternen Spannungen konfrontiert ist. Der Anwalt der Polizistin kritisiert, dass seine Mandantin nicht vor „inquisitorischen Befragungen“ durch Vorgesetzte und Kollegen geschützt wurde (Focus.de). Während das Strafverfahren eingestellt wurde, läuft das Disziplinarverfahren weiter. Die Behörde sieht weiterhin Bedenken hinsichtlich der Uneigennützigkeit und persönlichen Eignung für den höheren Polizeidienst.

Ausblick

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist mit einer Klage der Polizistin befasst. Sollte sie erfolgreich sein, dürfte sie über vierzig Plätze im Beförderungsmodus überspringen und eine höhere Besoldungsgruppe erreichen. Vorerst bleiben weitere Beförderungen gestoppt. Die Polizei Düsseldorf bekräftigt, das Disziplinarverfahren fortzusetzen und betont, dass neben Befähigung und fachlicher Leistung auch die charakterliche Eignung entscheidend für höhere Ämter ist. Die Debatte um den Umgang mit dem Gesetz zum Geschlechterwechsel und die Frauenförderung dürfte NRW weiter beschäftigen.

Quellen

Diskutiere mit!
Anonym und ganz ohne Anmeldezwang!
Alle Kommentare werden von unserer Redaktion im Vorfeld geprüft.
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© 2026 The Radio Group Holding GmbH

Newsletter

Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven! 

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.