Anschnallpflicht im Bus: Wann gilt sie, welche Ausnahmen gibt es und was ist im Linien- und Reisebus zu beachten? Alle Fakten im Überblick.
Viele Fahrgäste fragen sich, ob im Bus eine Anschnallpflicht gilt. Die Antwort ist differenziert: Während in Reise- und Fernbussen Gurte und Anschnallpflicht vorgeschrieben sind, entfällt diese Pflicht im Linienbus des öffentlichen Nahverkehrs. Grundlage sind aktuelle Regelungen der Straßenverkehrsordnung.
In Reise- und Fernbussen, die nach dem 1. Oktober gebaut wurden, müssen laut agt sowie §21 StVO alle Sitzplätze mit Gurten ausgestattet sein und Passagiere müssen diese nutzen, sofern vorhanden. Eine Nachrüstpflicht für ältere Busse besteht nicht. Fehlt ein Gurt, entfällt die Anschnallpflicht. In Linienbussen des öffentlichen Nahverkehrs gilt jedoch in der Regel keine Anschnallpflicht, weil sie meist ohne Gurte gebaut werden.
Linienbusse in Städten sind für viele Haltstellen, häufiges Ein- und Aussteigen und auch stehende Fahrgäste konstruiert. Laut agt würde eine Gurtpflicht hier den Fahrgastwechsel verlangsamen und die Flexibilität im Innenraum einschränken. Insbesondere zu Stoßzeiten ist ein Sitzplatz mit Gurt für alle nicht möglich.
Die beschriebenen Regelungen gelten bundesweit, auch in Nordrhein-Westfalen. Im Nahverkehr besteht meist keine Anschnallpflicht, im Fernverkehr und bei Reisebussen hingegen schon – sofern Gurte vorhanden sind. Kinder unter drei Jahren sind von der Pflicht ausgenommen, wenn keine Rückhalteeinrichtung vorhanden ist.
Wer sich in einem Bus mit vorhandenen Gurten nicht anschnallt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert laut agt ein Verwarngeld von 30 Euro. Viel wichtiger ist jedoch das erhöhte Verletzungsrisiko: Bei einem Unfall können ungesicherte Fahrgäste für sich und andere zur Gefahr werden.
In modernen Reisebussen sind heute zunehmend 3-Punkt-Gurte Standard und bieten erhöhten Schutz für Fahrgäste. Im Nahverkehr steht aber weiterhin die Flexibilität und das zügige Ein- und Aussteigen im Vordergrund. Die Anschnallpflicht wird dort auch künftig nicht eingeführt, solange die Fahrzeuge keine Gurte haben.
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