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Grundsteuer NRW: Gericht kippt Nichtwohn-Hebesätze
16. Dezember 2025

VG Gelsenkirchen erklärt fehlende Einzelfall-Begründung für höhere Hebesätze in Grundsteuer NRW für rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in mehreren Urteilen vom 4. Dezember 2025 die Einführung differenzierter Hebesätze für Nichtwohngrundstücke in NRW gekippt, da den Entscheidungen eine individuelle Begründung fehlte. Betroffene Städte setzen ihre Beschlüsse nun bis auf Weiteres aus. Haus- und Grundeigentümer sollten ihre Grundsteuerbescheide prüfen und mögliche Änderungen abwarten.

Worum es geht

In vier Urteilen vom 4. Dezember 2025 hat das VG Gelsenkirchen die von mehreren NRW-Kommunen beschlossenen höheren Hebesätze für Nichtwohngrundstücke ohne individuelle Begründung für rechtswidrig erklärt JURIAL.de und DHPG.

Die wichtigsten Fakten

  • Vier Urteile des VG Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025.
  • Höhere Hebesätze für Nichtwohnflächen ohne Einzelfall-Begründung unwirksam.
  • NRW-Städte setzen die umstrittenen Beschlüsse vorerst aus.

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die reformierte Grundsteuer. Viele Kommunen in NRW hatten in ihren Bescheiden für 2025 differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festgelegt, um Mehreinnahmen zu erzielen Finanzverwaltung NRW.

Einordnung für NRW

Mehrere Städte in NRW, darunter Essen und Düsseldorf, haben ihre Beschlüsse nach dem Gerichtsurteil ausgesetzt, bis eine rechtliche Klärung vorliegt Süddeutsche Zeitung. Grundstückseigentümer sollten daher vorerst keine Zahlungen anpassen.

Ausblick

Kommunen müssen ihre Hebesatzfestsetzungen nachträglich begründen oder anpassen. Oberschlesische Verwaltungsgerichte könnten in Berufungsverfahren weitere Rechtssicherheit schaffen. Eigentümer sollten Bescheide auf Änderungen prüfen und Fristen beachten.

Quellen

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