Rechtsstreit um Hannibal-Hochhaus Dortmund geht weiter: Stadt legt Beschwerde gegen OVG-Urteil ein.
Der Rechtsstreit um die schnelle Räumung des Hannibal-Hochhauses in Dortmund geht in die nächste Instanz. Die Stadt Dortmund hat am 06.01.2026 Beschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW eingelegt, das die Räumung von 2017 als rechtswidrig bewertet. Nun soll ein übergeordnetes Gericht entscheiden.
Im Januar 2026 kündigte Radio 91.2 an, dass der Streit um die schnelle Räumung des insgesamt über 750 Wohneinheiten umfassenden Hannibal-Komplexes nun vor ein höheres Gericht kommen soll. Die Stadt möchte die Entscheidung des OVG NRW vom 12. November 2025 überprüfen lassen.
Nach dem Urteil des OVG NRW war die abrupt angeordnete Räumung des Hannibal-Wohnkomplexes im Jahr 2017 „nicht rechtmäßig“. Damals mussten mehr als 400 Bewohner ihr Zuhause räumen, weil von Seiten der Stadt mangelhafte Bausubstanz und Sicherheitsmängel geltend gemacht wurden (SAT.1 NRW).
Das OVG NRW hatte am 12. November 2025 festgestellt, dass weder die sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung noch die unmittelbar anschließende Zwangsräumung gegen die damalige Eigentümerin rechtens waren. Die Stadt habe die Bewohner und Eigentümerin nicht ausreichend angehört und alternative Abhilfemaßnahmen unterschätzt (Justiz NRW).
Die Entscheidung des OVG wirft ein Schlaglicht auf kommunales Handeln in NRW: Städte müssen Wohnungspopulationen und Eigentümerinteressen sorgfältig abwägen. Zudem drohen der Stadt Dortmund nun zivilrechtliche Forderungen betroffener Bewohner und Eigentümer (Nordstadtblogger).
Mit der aktuellen Beschwerde will die Stadt Dortmund die Aufhebung des OVG-Urteils erreichen und eine erneute gerichtliche Würdigung der Umstände erzwingen. Es bleibt abzuwarten, ob das höhere Gericht die Auffassung des OVG bestätigt oder der Stadt recht gibt (Iustitia).
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