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Heimliche Sauna-Aufnahmen: Neue Gesetze gegen digitalen Voyeurismus
26. Januar 2026

Heimliche Sauna-Aufnahmen werden strafbar: Neues Gesetz schützt vor digitalem Voyeurismus. Alle Fakten zur Debatte.

Heimliche Foto- und Videoaufnahmen in Saunen oder am Badesee stehen in Deutschland vor einer grundlegenden rechtlichen Änderung. Bislang existierten gravierende Schutzlücken für Opfer von digitalem Voyeurismus – das soll sich laut aktuellen Plänen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ändern.

Worum es geht: Schutz vor heimlichem Filmen

Künftig soll das heimliche Aufnehmen von Nacktheit oder besonders intimen Situationen in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Saunen, Thermen, Spas oder an Badeseen strafbar werden. Ziel ist, gezielte und erniedrigende Spanner-Aufnahmen rechtssicher zu sanktionieren, selbst wenn der betroffene Ort nicht als privater Raum gilt. Quelle: Drohnen.de

Die wichtigsten Fakten zur geplanten Gesetzesänderung

  • Neuregelung betrifft gezielte heimliche Aufnahmen von Nacktheit/Intimität in sogenannten öffentlich zugänglichen Bereichen.
  • Zufällige, nicht sexualisierte Urlaubsfotos oder Gruppenbilder sollen ausgenommen bleiben.
  • Die Initiative wird von mehreren Bundesländern unterstützt und über den Bundesrat vorangetrieben.
  • Betroffene bekommen künftig bessere Möglichkeiten für Anzeige, Beschlagnahme, Löschung und Strafverfolgung.

Hintergrund: Warum die Gesetzeslücke?

Bisher war der strafrechtliche Schutz auf private oder klar abgeschirmte Bereiche wie Wohnungen oder Umkleiden beschränkt (§201a StGB). Viele Wellnessbereiche gelten juristisch als öffentlich, selbst wenn dort Nacktheit üblich ist. Deshalb verliefen Ermittlungen oft im Sande, und Betroffene konnten meist nur auf Hausverbot oder zivilrechtliche Schritte setzen. Der digitale Faktor mit rascher Verbreitung von Aufnahmen verschärfte die Problematik.

Einordnung für NRW und ganz Deutschland

Nordrhein-Westfalen und weitere Länder machen sich im Bundesrat für ein bundesweites Verbot stark. Das Thema trifft bei Justiz, Polizei und Betroffenen einen Nerv, denn viele Fälle werden bislang nicht strafrechtlich verfolgt. Eine neue, präzise gefasste Regelung würde nicht nur Opfern helfen, sondern auch Einrichtungen wie Badeanstalten und Saunen in ihrer Schutzfunktion stärken.

Ausblick: Wie geht es weiter?

Die Gesetzesinitiative wird aktuell zwischen Bund, Ländern und Justiz beraten. Vorgesehen ist eine Erweiterung bestehender Paragrafen oder ein neuer, klar umrissener Tatbestand für digitalen Voyeurismus. Bis zum Inkrafttreten bleibt entscheidend: Betroffene sollten Vorfälle dokumentieren, Zeugen benennen und sich nicht scheuen, Anzeige zu erstatten und Betreiber zu informieren.

Quellen

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