Heizungsgesetz 2026: Was ändert sich beim Heizungstausch, Neubau und Förderung?
Das Heizungsgesetz 2026 steht vor einer grundlegenden Reform. Bis Mai 2026 plant die Bundesregierung eine Novelle, die bisherige Vorgaben verändert. Der Fokus liegt weiterhin auf Klimaschutz und auf einer Senkung der Emissionen im Gebäudebereich. Sowohl für Neubau als auch für Bestandsgebäude gilt 2026 eine Übergangsfrist – aber es sind weitere Änderungen absehbar.
Bisher galt: Neue Heizungen müssen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung ist politisch umstritten und wird im Zuge der angekündigten Reform laut Vattenfall und Handelsblatt aufgehoben. Künftig haben Bürger:innen freie Wahl beim Heizsystem-Einbau. Ab 2029 steigt der verpflichtende Anteil erneuerbarer Brennstoffe – zum Beispiel durch die sogenannte Biotreppe. Klimaneutrales Heizen ist ab 2045 verbindlich.
Die geplante Novelle des Heizungsgesetzes (künftig Gebäudemodernisierungsgesetz) folgt den Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie, die bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss (Bundesregierung). Bis dahin sind bestehende Regelungen weiterhin gültig. So müssen in ausgewiesenen Neubaugebieten weiterhin Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 % erneuerbaren Energien eingebaut werden. In Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb dieser Gebiete greifen stufenweise Quoten für erneuerbare Energien – zunächst ab 2029 mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 60 %.
Hausbesitzer:innen, Bauherren und Sanierende in Nordrhein-Westfalen sollten beachten: Die kommunale Wärmeplanung ist entscheidend dafür, welche Energiequoten zu erfüllen sind. Ballungsräume wie Köln, Düsseldorf oder Essen müssen die Planung bis spätestens Ende Juni 2026 vorlegen. Danach gelten schnell die neuen Anforderungen. Wer plant, seine Heizung auszutauschen, sollte sich frühzeitig beraten lassen, insbesondere bei Gas- oder Ölheizungen (Vattenfall).
Das aktuelle Förderprogramm des Bundes für den Heizungstausch bleibt bis auf Weiteres bestehen. Es beinhaltet eine Grundförderung von 30 %, verschiedene Zuschläge – wie den Effizienz- und Geschwindigkeitsbonus – und kann auf bis zu 70 % der Kosten kombiniert werden (maximal 21.000 Euro Zuschuss pro Einfamilienhaus). Wer Förderungen nutzen will, sollte den Heizungstausch noch vor 2029 planen. Wichtig bleibt, dass fossile Brennstoffe durch CO2-Abgaben kontinuierlich teurer werden (Vattenfall).
Die Reform des Heizungsgesetzes gibt kurzfristig mehr Freiheit bei der Wahl der Heizung, bringt aber ab 2029 wieder schrittweise Quoten für erneuerbare Energien zurück. Spätestens ab 2045 ist klimaneutrales Heizen Pflicht. Die Entwicklungen sollten aufmerksam verfolgt werden, um finanzielle Vorteile aus Förderprogrammen zu sichern oder drohende Mehrkosten durch steigende CO2-Preise zu vermeiden.
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