Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das Heizungsgesetz – was das für Kölner Hausbesitzer beim Heizungstausch ab 2026 konkret bedeutet, erfährst du…
Köln zeigt gerade auf zwei ganz unterschiedlichen Ebenen, wie sehr sich die Stadt im Wandel befindet: Während wir in einem früheren Beitrag noch über den beeindruckenden Stadtradeln-Rekord von über 2,3 Millionen Kilometern gestaunt haben, sorgt jetzt ein neues Gesetz für ordentlich Bewegung in Kölner Kellern und Heizungsräumen.2 Denn was lange heiß diskutiert wurde, ist jetzt offiziell entschieden: Das Heizungsgesetz, wie wir es kannten, ist Geschichte.
Eigentlich sollte es ab dem 1. November 2026 auch in Kölner Bestandsgebäuden so weit sein: Neu eingebaute Heizungen hätten dann grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dazu kommt es jetzt nicht mehr.1
Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst. Die zentralen Heizungsregelungen treten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft – und die wird in den kommenden Wochen erwartet. Die 65-Prozent-Pflicht wird damit ersatzlos gestrichen, bevor sie in Großstädten wie Köln überhaupt gegriffen hätte.1
Das neue GModG fährt einen anderen Kurs: Statt einer pauschalen Erneuerbaren-Pflicht setzt das Gesetz auf Technologieoffenheit. Das bedeutet konkret: Neben Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Hybridlösungen und Biomasseheizung dürfen künftig auch wieder neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden – ohne Beratungspflicht und ohne Kopplung an die kommunale Wärmeplanung.1
Außerdem wird die bisherige Betriebsverbotsregelung für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel gestrichen. Wer also noch eine alte Heizung laufen hat, muss sie nicht zwangsläufig sofort rausschmeißen.1
Komplett aus dem Schneider bist du mit einer neuen Gas- oder Ölheizung trotzdem nicht. Wer ab Inkrafttreten des Gesetzes eine fossile Heizung einbaut, verpflichtet sich zur sogenannten Bio-Treppe:1
Das klingt erstmal nach Zukunftsmusik – aber wer heute eine neue Gasheizung plant, sollte diese Stufen auf dem Schirm haben.1
Bis zur offiziellen Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das alte GEG formal noch weiter. Für die praktische Planung ändert das aber kaum etwas: Wer gerade eine neue Heizung plant, plant bereits unter den Vorzeichen des neuen Rechts.1 Die Entscheidung, ob Wärmepumpe, Gasheizung oder Hybridlösung, bleibt also wieder offener als zuletzt – aber wer auf Fossil setzt, muss langfristig umdenken.
Kurz gesagt: Das Heizungsgesetz, das jahrelang für Diskussionen gesorgt hat, ist weg – aber die Anforderungen an klimafreundliches Heizen kommen trotzdem, nur anders verpackt. Am besten jetzt informieren, bevor die Entscheidung dringend wird!
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