In Hörstel stahl ein 46-Jähriger Alkohol und Zigaretten und schubste beim Fliehen eine Mitarbeiterin.
Was am Montagvormittag in einem Supermarkt an der Ibbenbürener Straße in Hörstel begann, endete für einen 46-jährigen Mann aus Rheine hinter Gittern. Und das gleich doppelt – wegen des aktuellen Vorfalls und einem offenen Haftbefehl, der schon auf ihn wartete.1
Gegen 11.10 Uhr betrat der 46-Jährige den Supermarkt und griff richtig groß zu: Zahlreiche Flaschen Alkohol sowie rund ein Dutzend Zigarettenpackungen landeten in seinem Einkaufswagen. Eine Mitarbeiterin beobachtete außerdem, wie er sich weitere Zigaretten direkt in der Kleidung versteckte – also am Kassenbereich vorbei schmuggeln wollte.1
Im Kassenbereich wurde der Mann gestellt. Als er das Diebesgut herausgeben sollte, entschied er sich zur Flucht – und schubste dabei eine Angestellte zur Seite. Verletzt wurde zum Glück niemand.1
Die Polizei leitete sofort eine Fahndung ein – und wurde schnell fündig. Der Tatverdächtige konnte in der Nähe des Supermarkts angetroffen werden. Bei der Überprüfung seiner Personalien kam dann das nächste Problem ans Licht: Gegen den Mann aus Rheine lag bereits ein offener Haftbefehl vor. Das bedeutete: direkt festnehmen und ab in die JVA Münster.1
Der Begriff klingt erstmal sperrig, aber dahinter steckt eine klare Sache: Wer beim Stehlen erwischt wird und dann Gewalt oder Drohung einsetzt, um das Diebesgut zu behalten oder zu fliehen, begeht keinen einfachen Ladendiebstahl mehr – sondern einen räuberischen Diebstahl. Das Schubsen der Mitarbeiterin reichte in diesem Fall, um den Fall auf eine andere rechtliche Ebene zu heben.1
Was vielleicht als schneller Griff ins Supermarktregal gedacht war, wurde für den Mann aus Rheine zum vollen Reinfall. Nicht nur, dass er auf frischer Tat ertappt wurde – der offene Haftbefehl sorgte dafür, dass er den Tag definitiv nicht in Freiheit beendete. Die Polizei Steinfurt ermittelt nun wegen räuberischen Diebstahls.1
Was ist räuberischer Diebstahl?
Räuberischer Diebstahl liegt vor, wenn jemand beim Stehlen erwischt wird und anschließend Gewalt oder Drohungen einsetzt, um die Beute zu behalten oder zu fliehen. Das ist eine schwerwiegendere Straftat als einfacher Ladendiebstahl.
Was passiert mit jemandem, gegen den ein offener Haftbefehl besteht?
Wenn die Polizei eine Person antrifft, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, wird diese sofort festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht – egal aus welchem Anlass der Kontakt zur Polizei zustande kam.
Wo genau ereignete sich der Vorfall in Hörstel?
Der Vorfall fand in einem Supermarkt an der Ibbenbürener Straße in Hörstel statt. Das war am Montagvormittag, dem 21. September, gegen 11.10 Uhr.
Wurde bei dem Vorfall jemand verletzt?
Nein, obwohl der Tatverdächtige eine Mitarbeiterin zur Seite schubste, wurde niemand verletzt.
Wohin wurde der Festgenommene gebracht?
Der 46-jährige Mann aus Rheine wurde nach seiner Festnahme in die JVA Münster gebracht.
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