Urteil im Niederrhein-Prozess: Bewährungsstrafen wegen illegaler PFAS-Entsorgung, knapp 260.000 Euro eingezogen.
Am 11. Dezember 2025 begann vor dem Amtsgericht Krefeld ein Prozess gegen drei Männer wegen der illegalen Entsorgung von PFAS-haltigem Löschschaum. Am 6. Januar 2026 verhängte das Gericht gegen den 67-jährigen Firmenchef und einen 49-jährigen Mitangeklagten Bewährungsstrafen und ordnete die Einziehung von knapp 260.000 Euro Tatertrag an Sueddeutsche.de.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen 2020 und 2024 insgesamt 208 Tonnen PFAS-belasteten Löschschaum illegal behandelt und entsorgt zu haben YouTube. Für etwa die Hälfte der Mengen fehlen jegliche Entsorgungsnachweise.
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) gelten als besonders langlebige „Ewigkeitschemikalien“ und reichern sich in Umwelt und Organismen an. Ihre Entsorgung unterliegt strengen Auflagen, um Schäden für Böden, Gewässer und die menschliche Gesundheit zu verhindern.
Der Fall im Raum Krefeld und Willich zeigt Defizite bei der Kontrolle von Entsorgungsunternehmen und der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle. Behörden und Kommunen stehen in der Pflicht, strengere Prüfungen durchzuführen und Verstöße konsequent zu verfolgen.
Das Verfahren läuft weiter: Gegen den dritten Angeklagten und mögliche Mittäter wird weiterermittelt. Die Urteilsbegründung soll in den kommenden Wochen folgen und könnte ein Signal für härtere Sanktionen bei Umweltkriminalität setzen.
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