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Joggerin gefilmt: Diskussion um deutsche Gesetzeslücke beim Sexualstrafrecht
2. März 2026

Joggerin gefilmt: Sexuell motivierte Aufnahmen und Gesetzeslücke im Sexualstrafrecht sorgen für Diskussion.

Worum es geht

Im Frühjahr 2025 wurde die Kölner Joggerin Yanni Gentsch von einem Radfahrer beim Sport heimlich am Po gefilmt. Sie stellte ihn zur Rede, zwang ihn dazu, das Video zu löschen, und hielt die Szene ihrerseits auf Video fest. Ihr Video ging viral und wurde rund 14 Millionen Mal angesehen. Überraschenderweise erfuhr Gentsch bei der Polizei, dass das heimliche Filmen nicht strafbar sei, da sie bekleidet und im öffentlichen Raum unterwegs war. Dieses Ereignis löste eine bundesweite Debatte über den Schutz vor heimlichen und sexuell motivierten Aufnahmen aus.WDR aktuell.

Die wichtigsten Fakten

Nach dem Vorfall startete Yanni Gentsch eine Petition, die von über 100.000 Menschen unterstützt wurde. Die Forderung: Heimliche und sexuell motivierte Aufnahmen vom bekleideten Intimbereich sollen strafbar werden. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) nahm die Petition entgegen und bezeichnete die rechtliche Lage als „Lücke im Strafrecht“. Er kündigte an, das Thema bei der nächsten Justizministerkonferenz im November auf die Tagesordnung zu setzen.WDR aktuell.

Hintergrund

Bisher verbietet das Gesetz in Deutschland vor allem das Fotografieren nackter Personen, Personen in Unterwäsche und das sogenannte „Upskirting“, also das Filmen unter den Rock. Das heimliche Abfilmen von bekleideten, aber deutlich fokussierten Körperteilen – wie in diesem Fall – fällt nicht unter die bestehende Strafnorm. Das wird als große Lücke bei Belästigungen ohne direkte Körperberührung empfunden, wobei zahlreiche Alltagssituationen für Frauen dadurch nicht geschützt sind.WDR aktuell.

Einordnung für NRW

In Nordrhein-Westfalen stieß der Fall auf besondere Resonanz. Die symbolische Übergabe der Petition an Justizminister Limbach zeigt, wie dringend das Thema empfunden wird. Limbach ist der Ansicht, dass das Recht eine klare Grenze ziehen müsse, wenn heimlich oder gegen den Willen einer Person Körperteile in sexueller Absicht abgefilmt oder fotografiert werden.WDR aktuell.

Ausblick

Die rechtliche Diskussion bewegt sich derzeit darum, wie voyeuristische und sexuell motivierte Filmaufnahmen von normalen Foto- oder Videoaufzeichnungen abgegrenzt werden können. Justizminister Limbach hält mögliche Abgrenzungsschwierigkeiten für kein Hindernis, sondern sieht die Notwendigkeit, gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten künftig auch strafrechtlich zu sanktionieren. Eine offene Frage bleibt, wie konkret eine solche Gesetzesänderung ausgestaltet werden könnte.WDR aktuell.

Quellen

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