Neue Regeln für Außengastronomie in Kölns Altstadt: Was sich ab Oktober 2026 ändert. Jetzt Fakten & Auswirkungen lesen!
Ab dem 1. Oktober 2026 gelten in Kölns Altstadt und im Bereich Deutzer Messe neue verbindliche Auflagen für die Außengastronomie. Ziel der Stadt Köln ist es, das Stadtbild durch einheitliche und hochwertigere Gestaltung der Gastronomieflächen im öffentlichen Raum aufzuwerten. Besonders betroffen sind klassische Windschutz-Pavillons und temporäre Sitzmöbel.
Laut dem neuen Gestaltungshandbuch dürfen Pavillon-Konstruktionen in der Kölner Altstadt sowie im Messe/Deutz-Bereich ab 1. Oktober 2026 nicht mehr verwendet werden. Für Wetter- und Windschutzelemente gelten spezifische Vorgaben: Auf zentralen Plätzen wie dem Heumarkt und Alter Markt sind sie komplett verboten. An anderen Stellen dürfen sie nur transparent, maximal 1,50 Meter hoch und höchstens 25 Kilo schwer sein.
Zusätzlich sind Plastikstühle, Bierzeltgarnituren, Gaspilze, Stehtische und Palettenmöbel in allen Außengastronomiezonen untersagt. Sonnenschirme dürfen in der Altstadt lediglich fest in den Boden eingelassen werden.
Das neue Regelwerk ist Ergebnis eines mehrjährigen Beteiligungsprozesses von Stadt, Gastronomie, Bürgervereinen und Organisationen für Barrierefreiheit. Es soll mehr Klarheit und Planungssicherheit bieten und geht auf einen öffentlichen Streit um mobile Bepflanzung aus dem Jahr 2022 zurück.
Einigen Gastronomen geht der Kompromiss zu weit – viele müssen weniger oder gar keine Außenmöbel mehr aufstellen, vor allem weil Flächen zugunsten der Fußgänger verkleinert wurden. Positiv bewerten viele jedoch, dass die Farben von Möbeln und Schirmen nicht streng vorgegeben sind, sondern auf hochwertige, abgestimmte, aber nicht vorgeschriebene Optik gesetzt wird.
Die neuen Regeln werden in Köln schrittweise umgesetzt. Nach Altstadt und Messe/Deutz folgen 2027 weitere stark besuchte Zonen, bis 2028 sollen alle etwa 2500 gastronomischen Betriebe im gesamten Stadtgebiet umgestellt haben.
Weil der Kölner Rheingarten als Landschaftsschutzgebiet nun nicht mehr mit Gastronomiemobiliar bestückt werden darf, entfallen laut Schätzungen von Betreibern rund 800 Sitzplätze.
Die Vertreter der Kölner Gastronomie beurteilen die Neuerungen gemischt: Sie loben die Planungssicherheit und die – im Vergleich zu ersten Entwürfen der Stadt – beibehaltene Gestaltungsfreiheit bei Farben und Materialien. Für den wirtschaftlichen Ausgleich dürfen Parkplätze weiter unter dem Motto „Sitzen statt Parken“ genutzt werden.
Sorge bereitet Gastronomen die praktikable Umsetzung der Windschutzelement-Vorgaben, insbesondere die Vorschrift zum Gewicht. Hersteller könnten derzeit keine ausreichend schweren, trotzdem winddurchlässigen Lösungen liefern.
Langfristig sollen die neuen Auflagen für ein besseres Stadtbild und mehr Aufenthaltsqualität sorgen, bedeuten für viele Gastronomen aber beträchtlichen organisatorischen und finanziellen Aufwand.
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