Nach dem Foltertod einer Mitbewohnerin in Köln sind vier Angeklagte rechtskräftig verurteilt worden.
In einem erschütternden Fall von Folter in einer Wohngemeinschaft in Köln sind vier Angeklagte verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil nun für rechtskräftig erklärt.
Die Angeklagten, darunter zwei Schwestern sowie deren Lebensgefährte und ein Ex-Partner des Opfers, wurden vom Landgericht Köln verurteilt. Drei der Angeklagten erhielten Haftstrafen von lebenslang aufgrund von Mord, während der vierte Angeklagte zu viereinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.
Die Verurteilten hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Diese wurden vom BGH jedoch verworfen, da keine Rechtsfehler festgestellt wurden, die zu ihrem Vorteil hätten gewertet werden können.
Über mehrere Tage hinweg sollen die Angeklagten die 21-jährige Mitbewohnerin in der gemeinsamen Wohnung im Kölner Stadtteil Höhenberg brutal misshandelt haben. Dabei verwendeten sie unter anderem eine Hundeleine und Stahlkappenschuhe. Das Opfer durfte nur unter Aufsicht die Toilette benutzen und war gezwungen, um Essen zu betteln.
Die schwer verletzte und dehydrierte Frau konnte schließlich mit Hilfe einer Bekannten aus der Wohnung befreit werden. Trotz ihrer Einlieferung in ein Krankenhaus verstarb sie Wochen später aufgrund von Organversagen.
Der Fall hat in der Öffentlichkeit für Bestürzung gesorgt und zeigt die ernsten Folgen von Gewalt und Misshandlung im sozialen Umfeld.
Quelle: WDR, dpa
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