Yanni Gentsch setzt sich gegen Voyeurismus ein. Experten bezweifeln Gesetzeslücken und schlagen zivilrechtliche Alternativen vor.
Yanni Gentsch, eine Joggerin aus Köln, hat über 100.000 Unterschriften für ihre Petition gesammelt, die sich für härtere Strafen gegen Voyeur-Fotografen einsetzt. Der Vorfall, der dazu führte, dass Gentsch medienwirksam gegen einen mutmaßlichen Voyeur vorging, fand im Februar 2025 im Kölner Grüngürtel statt. Ein Video von der Konfrontation ging in den sozialen Netzwerken viral und erreichte massive 14 Millionen Aufrufe.
Zu einer möglichen Anzeige gegen den mutmaßlichen Täter kam es nicht, da die Polizei erklärte, dass kein strafrechtlicher Tatbestand vorliege. Dieses Argument wird von Rechtsexperten kritisch beleuchtet. Daniel Kötz, ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, führt aus, dass der bestehende Paragraph §184k StGB aktuell lediglich Fälle abdeckt, in denen nackte Haut fotografiert wird, was in Gentschs Fall nicht zutrifft, da dieser eine Jogginghose trug.
Beide Juristen, Kötz und Holger-Christoph Rohne, Vorsitzender der Taskforce „Anwalt für Opferrechte“, sehen keine Lücken im Gesetz, sondern betonen, dass der Gesetzgeber bewusst entschieden habe, solche Aufnahmen nicht unter Strafe zu stellen. Rohne erklärt, dass strafrechtliche Sanktionen nicht alle sozialen Fehlverhaltensweisen abbilden können und dass das Strafrecht im Wesentlichen als letztes Mittel agieren sollte.
Alternativen für Betroffene gibt es jedoch im Zivilrecht, wie den Anspruch auf Löschung oder Unterlassung. Gentsch könnte auch einen Anspruch auf Notwehr geltend machen, um das Mobilgerät des Täters zu beschlagnahmen.
Obwohl es keine strafrechtlichen Konsequenzen für den mutmaßlichen Täter gibt, bleibt der Fall Gentsch ein wichtiges Zeichen für die gesellschaftliche Debatte um den Schutz vor sexueller Belästigung und die Notwendigkeit, Verhaltensnormen zu überprüfen und durchzusetzen. Die Petition, die auf der Plattform „innn.it“ veröffentlicht wurde, fordert eine bessere rechtliche Absicherung für Betroffene von voyeuristischen Übergriffen.
Allerdings bleibt fraglich, inwieweit neue gesetzliche Regelungen den bestehenden Herausforderungen im Umgang mit Voyeurismus gerecht werden können. Die Experten machen deutlich, dass ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen den Rechten der Fotografierenden und den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen geschaffen werden muss.
Quellen: Rundschau Online, WDR, DPA
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