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Kölner Joggerin überreicht Petition gegen heimliches Filmen

Yanni Gentsch hat eine Petition gegen Voyeur-Aufnahmen an NRW-Justizminister übergeben. Über 100.000 Menschen unterstützen sie.

Kölner Joggerin übergibt Petition gegen heimliches Filmen

Die Kölner Joggerin Yanni Gentsch hat am heutigen Tag eine Petition gegen Voyeur-Aufnahmen an NRW-Justizminister Benjamin Limbach übergeben. Diese Petition wird von mehr als 100.000 Menschen unterstützt.

Der Anlass für die Petition war ein Vorfall aus dem Februar 2025, bei dem Gentsch beim Joggen von einem Fahrradfahrer gefilmt wurde. Sie bemerkte, dass der Mann offenbar absichtlich ihre Körperteile filmte und stellte ihn zur Rede. In einer Konfrontation forderte sie ihn auf, das Video umgehend zu löschen. Der Mann entgegnete, sie solle sich nicht wundern, dass er filmt, wenn sie eine bestimmte Hose trage. Gentsch teilte das Video der Auseinandersetzung daraufhin auf ihrem Instagram-Account, wo es mehr als 16 Millionen Aufrufe erhielt.

Gesetzeslücke soll geschlossen werden

Gentsch wollte ursprünglich den Mann anzeigen, stellte jedoch fest, dass dies laut geltendem Gesetz nur strafbar ist, wenn nackte Haut zu sehen ist oder unter Kleidungsstücke gefilmt wird. Somit initiierte sie die Petition mit dem Ziel, den Paragraphen 184k im Strafgesetzbuch zu erweitern. Gentsch betont: „Voyeur-Aufnahmen müssen strafbar werden – egal, ob nackte Haut zu sehen ist oder nicht.“ Diese Forderung wird unterstützt von verschiedenen politischen Stimmen sowie von bekannten Aktivisten.

Unterstützung von Justizminister Limbach

N NRW-Justizminister Benjamin Limbach bekräftigte bei der Übergabe der Petition seine Unterstützung für Gentschs Anliegen. Er erklärte, dass das Recht klare Grenzen ziehen müsse, wenn Körperteile heimlich abgefilmt oder fotografiert werden. Limbach kündigte an, das Thema zur Beratung in den Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz einzubringen.

Yanni Gentsch bezeichnete den Vorfall als mehr als einen Übergriff, sondern als ein Symptom für tiefsitzende patriarchale Strukturen, die Frauenkörper objektivieren. Sie unterstrich, dass sexualisierte Belästigung kein Einzelfall ist, sondern der Beginn einer Gewaltspirale, die schließlich in extremen Formen wie Femiziden münden kann. Gentsch fordert eine Gesetzesänderung, um sicherzustellen, dass das Strafrecht die Betroffenen schützt und nicht die Täter.

Die Petition kann auf innn.it eingesehen werden.

Quelle: WDR

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