Kommission rügt Umgang mit Missbrauch im Bistum Münster. Scharfe Kritik an Transparenz und Verfahren der Anerkennungsleistungen.
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) im Bistum Münster hat in ihrem ersten Jahresbericht gravierende Mängel bei der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch festgestellt. Insbesondere kritisiert die Kommission die langen Verfahren, mangelnde Transparenz und Schwierigkeiten bei der Zahlung von Anerkennungsleistungen an Betroffene. katholisch.de
Laut Bericht der Kommission sind die kirchlichen Anerkennungsleistungen von langen Bearbeitungszeiten, fehlender Transparenz und emotionaler Belastung für Betroffene geprägt. Viele erhalten keine nachvollziehbaren Begründungen für getroffene Entscheidungen. Die Kommission empfiehlt dem Bistum, verbindliche Begründungspflichten einzuführen, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und direkte Kommunikationswege mit der Anerkennungskommission zu schaffen. Kirche+Leben
Ein zentrales Anliegen der UAK ist der Umgang mit dem Thema Verjährung. Sie fordert, dass das Bistum Münster sowohl in staatlichen Zivilverfahren als auch im kirchlichen Recht künftig grundsätzlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Die Berufung auf Verjährung werde dem Leid der Betroffenen nicht gerecht und widerspreche dem moralischen Anspruch der Kirche.
Die UAK wurde Anfang 2022 gegründet. Ihre operative Arbeit begann nach längerer Vorbereitungsphase im November 2024. Innerhalb des ersten Jahres nach Eröffnung wandten sich 45 Betroffene an die Geschäftsstelle. Sie wurden unter anderem bei Anträgen und beim Festhalten ihrer Geschichte unterstützt. Insgesamt gab es über 580 persönliche Kontakte mit Betroffenen.
Ähnliche Kommissionen gibt es in allen deutschen Bistümern. In Münster wurde die Unabhängigkeit der Kommission erst nach langen Verhandlungen und durch einen eigenen Trägerverein abgesichert. Wichtig ist dabei: Die Mitglieder der UAK wurden nicht vom Bischof berufen. Die aktuellen Probleme aus Münster machen deutlich, dass die kritische und unabhängige Begleitung der Missbrauchsaufarbeitung in NRW besonders im Fokus bleibt.
Für das Jahr 2026 plant die Kommission, die Begleitung der Aufarbeitung fortzusetzen. Dafür sind die Auswertung von kirchlichen Akten, der Abschluss einer Studie zur Gewalt in der Heimerziehung und weitere öffentliche Stellungnahmen vorgesehen. Das Ziel der UAK bleibt: Schweigen beenden, erlittenes Unrecht benennen und bessere Wege zur Aufarbeitung aufzeigen.
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