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Krefelder Pfarrer wegen Erschreckens vor Gericht
21. November 2025

Krefelder Pfarrer vor Gericht: 48-Jähriger wegen wiederholtem Erschrecken eines herzkranken Diakons angeklagt.

Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigt das Amtsgericht Mönchengladbach: Ein 48-jähriger Pfarrer aus Krefeld steht wegen Körperverletzung vor Gericht. Der Vorwurf: Er soll einen Diakon mehrfach absichtlich erschreckt haben, obwohl er von dessen Herzerkrankung wusste.

Worum es geht

Der Prozess gegen den Krefelder Pfarrer beginnt am Freitag um 13.15 Uhr vor dem Amtsgericht Mönchengladbach. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-Jährigen Körperverletzung oder versuchte Körperverletzung vor. Der Geistliche soll seinen Diakon-Kollegen wiederholt absichtlich erschreckt haben.

Die wichtigsten Fakten

Laut Anklage war dem Pfarrer bekannt, dass der Diakon an einer Herzerkrankung leidet. Trotz dieses Wissens soll er den Mann mehrfach erschreckt haben. Die genauen Umstände der Vorfälle werden nun vor Gericht geklärt. Der Fall wirft Fragen zum Umgang innerhalb kirchlicher Strukturen auf.

Hintergrund der Anklage

Die Staatsanwaltschaft sieht in den wiederholten Erschreck-Aktionen eine strafbare Handlung. Bei Menschen mit Herzerkrankungen können plötzliche Schreckmomente zu ernsthaften gesundheitlichen Folgen führen. Da der Pfarrer von der Vorerkrankung gewusst haben soll, wird ihm vorsätzliches Handeln vorgeworfen.

Bedeutung für NRW

Der Fall zeigt, dass auch innerhalb kirchlicher Einrichtungen in NRW Konflikte vor weltlichen Gerichten landen können. Für die katholische Kirche in der Region ist der Prozess eine weitere Herausforderung im Umgang mit internen Spannungen. Das Verfahren wird mit Interesse verfolgt, da es um die Grenzen zwischen Scherz und strafbarer Handlung geht.

Ausblick

Das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach könnte wegweisend für ähnliche Fälle sein. Es geht um die Frage, ab wann wiederholtes Erschrecken als Körperverletzung gewertet werden kann – besonders wenn gesundheitliche Vorbelastungen bekannt sind. Der Ausgang des Prozesses wird zeigen, wie die Justiz solche ungewöhnlichen Fälle bewertet.

Quellen

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