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Kreis Borken hebt nächtliche Betriebspflicht für Taxis ab Februar auf
31. Januar 2026

Kreis Borken lockert ab Februar die 24/7-Betriebspflicht für Taxis. Das bringt Entlastung, aber auch neue Herausforderungen.

Worum es geht

Im Kreis Borken im Nordwesten Nordrhein-Westfalens tritt am 1. Februar 2026 eine neue Taxi-Ordnung in Kraft. Sie beschränkt die bisher rund um die Uhr geltende Betriebspflicht für Taxiunternehmen, insbesondere im Hinblick auf Nacht- und Notdienste. Auslöser der Anpassung ist die in den letzten Jahren spürbar zurückgegangene nächtliche Nachfrage nach Taxifahrten.

Die wichtigsten Fakten

Taxiunternehmen im Kreis Borken sind ab Februar nicht mehr verpflichtet, kontinuierlich einen Nacht- bzw. Notdienst vorzuhalten, sofern dieser wirtschaftlich nicht tragbar ist. Die Mehrheit der 17 Städte und Gemeinden im Landkreis unterstützt diesen Schritt, der Unternehmen Kosten ersparen und unprofitable Nachtschichten vermeiden helfen soll. Dadurch können die Taxibetriebe ihre Nacht-Betriebszeiten selbstständig gestalten oder beispielsweise auf Abrufdienste umstellen. Es wird erwartet, dass die Verfügbarkeit von Taxis in den Nachtstunden sinkt.
Quelle: Taxi Times

Hintergrund

Laut Taxi Times basiert die Änderung auf rechtlichen Möglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes. Paragraph 21 erlaubt Ausnahmen von der Betriebspflicht, wenn die Erfüllung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr tragbar ist. Der Gesetzgeber räumt Städten und Landkreisen durch Paragraph 47 Absatz 3 zusätzliche Gestaltungsspielräume bei der Festlegung des Umfangs der Betriebspflicht ein.

Einordnung für NRW

Im Kreis Borken wurde die nächtliche Betriebspflicht aufgrund der wirtschaftlichen Belastung für viele Taxiunternehmen aufgehoben. Taxiunternehmen aus der Region hatten beklagt, dass insbesondere in den Nachtstunden oftmals keinerlei oder sehr geringe Umsätze zu erzielen seien. In den Nachbarkreisen Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sind vergleichbare Schritte aktuell nicht vorgesehen.
Quelle: Taxi Times

Ausblick

Die Lockerung der Betriebspflicht soll die wirtschaftliche Situation im Taxigewerbe des Kreises Borken verbessern und den Fortbestand sicherstellen. Für Nachtschwärmer oder Fahrgäste mit nächtlichem Mobilitätsbedarf bedeutet das aber, dass die spontane Verfügbarkeit von Taxis künftig eingeschränkt sein kann. Die Diskussion um Versorgungssicherheit und Anpassung der Taxitarife, insbesondere für die Nacht, dürfte laut Taxi Times anhalten.

Quellen

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