Ein 26-Jähriger muss nach einem Messerangriff in Greven acht Jahre Haft absitzen.
Das Landgericht Münster hat einen 26-Jährigen aus Greven wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Er hatte im Januar 2025 einen 47-jährigen eifersüchtigen Ehemann mit 41 Messerstichen getötet.
In der fraglichen Nacht versuchte der Getötete, gewaltsam die Wohnungstür des Angeklagten zu öffnen, da er vermutete, dass sich seine Ehefrau dort aufhielt. Nach Auffassung des Gerichts war die Öffnung der Tür und der darauffolgende Angriff des Täters mit einem machetenartigen Messer eine direkte Reaktion auf die mutmaßliche Bedrohung.
Die Vorsitzende Richterin stellte fest, dass der Angeklagte unvermittelt zugestochen habe. Während des gesamten Prozesses blieb der Angeklagte, dessen Herkunft aus Polen bekannt ist, ungerührt und äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger forderte in seinem Plädoyer einen Freispruch und argumentierte, dass sein Mandant aus Notwehr gehandelt habe, um sich vor dem Angriff des Ehemanns zu schützen.
Dem Staatsanwalt zufolge hätte der Täter für seine Tat mit neun Jahren Haft bestraft werden sollen. Das Gericht entschied sich jedoch für eine um ein Jahr geringere Strafe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof ist möglich.
Der Fall hat in der Region für Aufsehen gesorgt und wirft Fragen zur Gewaltbereitschaft in emotionalen Konfliktsituationen auf.
Quelle: WDR, Rheinische Post, dpa
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