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Landtag NRW schafft Versorgungszuschlag ab
16. Dezember 2025

NRW-Landtag hebt den Versorgungszuschlag für Abgeordnete auf – alle Fakten zur Abschaffung.

In dieser Woche hat der Landtag Nordrhein-Westfalen den sogenannten Versorgungszuschlag für ehemalige Abgeordnete abgeschafft. Der Zuschlag war erst im Frühjahr mit der Einführung des § 10a ins Abgeordnetengesetz aufgenommen worden.

Worum es geht

Mit dem neu gefassten § 10a im Abgeordnetengesetz wurde im April 2025 ein zusätzlicher Versorgungszuschlag eingeführt. Dieser Zuschlag sollte die Altersrente der Empfängerinnen und Empfänger eines Versorgungswerkes ab 1. Juli 2025 erhöhen.

Die wichtigsten Fakten

  • Der Landtag NRW hat in dieser Woche ein Gesetz zur Abschaffung des Versorgungszuschlags beschlossen (Presseportal).
  • Ursprünglich wurde der Zuschlag durch das Gesetz vom 8. April 2025 eingeführt, das den § 10a neu aufnahm (Grüne Fraktion NRW).
  • Empfängerinnen und Empfänger einer Rente des Versorgungwerks bekamen den Zuschlag ab dem 1. Juli 2025 gewährt (Landtag NRW).
  • Der aktuelle Pflichtbeitrag für das Versorgungswerk betrug 3.067,33 Euro (Grüne Fraktion NRW).

Hintergrund

Am 26. März 2025 hatte der Landtag das Abgeordnetengesetz bereits geändert und den § 10a aufgenommen, um eine zusätzliche Altersleistung bereitstellen zu können (Versorgungswerk Landtage). Kritik am neuen Zuschlag kam unter anderem vom Bund der Steuerzahler NRW.

Einordnung für NRW

Mit der Abschaffung des Zuschlags reagiert die Landespolitik auf die Debatte um die Angemessenheit von Zusatzleistungen für Abgeordnete. Die Landesregierung verzichtet damit auf ein Instrument, das erst vor wenigen Monaten beschlossen wurde.

Ausblick

Das Abschaffungsgesetz tritt in den kommenden Wochen in Kraft. Welche finanziellen Auswirkungen dies auf das Gesamtbudget der Altersversorgung von Abgeordneten in NRW hat, bleibt abzuwarten.

Quellen

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