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Lehrer aus NRW trotz Krankschreibung in TV-Kochshows
26. Oktober 2025

Lehrer aus NRW soll trotz Krankschreibung in TV-Kochshows aufgetreten sein – Disziplinarverfahren läuft

Ein Lehrer aus Nordrhein-Westfalen steht unter Verdacht, während seiner Krankschreibung in mehreren Fernsehkochshows aufgetreten zu sein. Die Bezirksregierung hat ein Disziplinarverfahren gegen den Mann eingeleitet, wie der Stern berichtet.

Worum es geht

Die Vorwürfe wiegen schwer: Der Lehrer soll trotz attestierter Arbeitsunfähigkeit vor laufender Kamera in Kochshows mitgewirkt haben. Solche Auftritte während einer Krankschreibung können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere im öffentlichen Dienst. Die genauen Umstände und der Zeitraum der mutmaßlichen Verstöße werden derzeit von den Behörden untersucht.

Die wichtigsten Fakten zum Fall

Nach Informationen des Express hat die zuständige Bezirksregierung bereits ein offizielles Disziplinarverfahren eingeleitet. Bei diesem Verfahren wird geprüft, ob der Lehrer seine Dienstpflichten verletzt hat. Die Identität des Lehrers und die betroffene Schule wurden aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben. Auch welche TV-Kochshows betroffen sein sollen, ist bislang unklar.

Rechtlicher Hintergrund bei Krankschreibungen

Grundsätzlich gilt: Wer krankgeschrieben ist, muss sich so verhalten, dass die Genesung nicht gefährdet wird. Aktivitäten, die der Heilung entgegenstehen oder die Arbeitsfähigkeit unter Beweis stellen, können zur Kündigung führen. Bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst gelten besonders strenge Regelungen. Ein Verstoß kann neben arbeitsrechtlichen auch disziplinarrechtliche Folgen haben.

Bedeutung für Lehrkräfte in NRW

Der Fall reiht sich in eine Serie von Vorfällen ein, bei denen Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen in den Fokus der Öffentlichkeit geraten sind. Für das Ansehen des Lehrerberufs und das Vertrauen in das Bildungssystem sind solche Fälle problematisch. Die Bezirksregierungen in NRW gehen konsequent gegen Verstöße vor, um die Integrität des öffentlichen Dienstes zu wahren.

Wie es weitergeht

Das laufende Disziplinarverfahren muss nun die genauen Umstände klären. Mögliche Konsequenzen reichen von einer Verwarnung über Gehaltskürzungen bis hin zur Entlassung aus dem Dienst. Die Entscheidung hängt von der Schwere des Verstoßes und den konkreten Umständen ab. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt für den betroffenen Lehrer die Unschuldsvermutung.

Quellen

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