Eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet wird nach 16 Jahren erstmals vom Amtsarzt untersucht.
Eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit dem Jahr 2009 aufgrund von psychischen Problemen krankgeschrieben ist, wird jetzt erstmals nach 16 Jahren von einem Amtsarzt untersucht. Dies geht aus einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts hervor.
Der Dienstherr, das Land Nordrhein-Westfalen, hatte im April 2025 die Untersuchung angeordnet, um den Gesundheitszustand der Lehrerin zu überprüfen und zu klären, ob sie wieder dienstfähig ist. Dagegen hatte die Lehrerin Beschwerde beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingelegt und die Anordnung als nicht nachvollziehbar kritisiert. Ihrer Meinung nach sei es nicht verständlich, weshalb nach so vielen Jahren der Dienstunfähigkeit erneut eine Untersuchung angeordnet werde.
Die Richter des Oberverwaltungsgerichts wiesen die Vorwürfe der Lehrerin zurück und bestätigten die Entscheidung aus der Vorinstanz. Sie erklärten, dass die jahrelange Untätigkeit in diesem Fall zwar schwer nachvollziehbar sei, jedoch die Untersuchung notwendig sei, um Klarheit über den Gesundheitszustand zu erhalten. Zudem sei dies ein Bestandteil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Das Gericht stellte fest, dass auch im Sinne der Allgemeinheit sichergestellt werden müsse, dass nur dienstfähige Beamte arbeiten, um dauerhafte Bezahlung ohne Gegenleistung zu vermeiden. Die Lehrerin hatte zuletzt im Jahr 2009 Dienst geleistet und war infolge ihrer psychischen Probleme seitdem fortlaufend krankgeschrieben worden.
Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit der Verpflichtung des Staates, im Interesse der Bevölkerung sicherzustellen, dass Beamte, die am Arbeitsplatz tätig sind, auch entsprechend belastbar sind.
Quelle: WDR, dpa
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