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Lungenkrebs-Screening ab April 2026: Neue Vergütung und Anspruch
9. April 2026

Lungenkrebs-Screening ab April 2026 extrabudgetär: Anspruch, Ablauf und Vergütung für starke Raucherinnen und Raucher.

Seit dem 1. April 2026 können Ärztinnen und Ärzte in Deutschland ein neues Lungenkrebs-Screening für starke Raucherinnen und Raucher extrabudgetär abrechnen. Das Programm richtet sich bundesweit an eine Hochrisikogruppe und soll die frühzeitige Erkennung von Lungenkrebs verbessern. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wurde dafür um acht neue Gebührenordnungspositionen erweitert.

Worum es geht

Lungenkrebs gehört zu den häufigsten und besonders schwerwiegenden Krebsarten. Das neue Früherkennungsprogramm bietet eine jährliche Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT) für aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren. Eine Indikationsstellung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin ist Voraussetzung für die Teilnahme.

Die wichtigsten Fakten zum Screening

Das Programm steht Menschen zwischen 50 und 75 Jahren offen, die aktuell oder früher stark geraucht haben. Die Untersuchung findet einmal jährlich statt, sofern die medizinische Eignung von Allgemeinmedizinerinnen oder Internistinnen festgestellt wurde. Die ärztliche Beratung und Überweisung an den Radiologen erfolgt nach spezifizierten Abrechnungsziffern. Die Kosten werden extrabudgetär vergütet, wodurch eine vollständige Zahlung an die durchführenden Ärztinnen und Ärzte gewährleistet ist.

Übersicht der Vergütung

Für die Indikationsstellung und Beratung stehen den Allgemeinmedizinern und Internisten die GOP 01875 (Berichterstellung, 4,97 Euro) und GOP 01876 (Erstberatung, 11,08 Euro) zur Verfügung. Die zentrale Leistung, die Durchführung und Befundung der LDCT, rechnet der Radiologe über die GOP 01871 (95,04 Euro) ab. Bei kontrollbedürftigen Befunden kann eine erneute LDCT (GOP 01872, 74,66 Euro) vergütet werden; dies ist höchstens zweimal je Krankheitsfall möglich. Weitere spezielle Abrechnungsziffern gelten für Folge- und Konsensusbefundungen.

Hintergrund zum Ablauf

Allgemeinmedizinerinnen und Internisten stellen nach Beratung die Eignung für das Screening fest und überweisen geeignete Personen an radiologische Fachärztinnen und Fachärzte. Dort erfolgt die LDCT sowie die Auswertung des Befunds. Nur bei auffälligen oder unklaren Befunden werden Folgeuntersuchungen abgerechnet. Radiologinnen und Radiologen benötigen eine spezielle Fortbildung und eine Genehmigung der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Auch Allgemeinmediziner und Internisten müssen entsprechende Kenntnisse nachweisen.

Einordnung für NRW

In Nordrhein sowie deutschlandweit ist das Lungenkrebs-Screening ab sofort für die Zielgruppe verfügbar. Die extrabudgetäre Abrechnung stellt für die Ärzteschaft einen finanziellen Anreiz dar und schützt vor Budgetdeckelung. Das neue Programm gilt als großer Schritt in der Krebsfrüherkennung. Damit können in NRW und ganz Deutschland Millionen anspruchsberechtigte Menschen frühzeitig untersucht werden.

Ausblick

Das strukturierte Lungenkrebs-Screening wird als wichtiger Impuls in der Präventionsstrategie gesehen. Besonders in einer alternden Gesellschaft und angesichts der Risikogruppe der langjährigen Raucherinnen und Raucher kann diese Maßnahme die Prognose bei Lungenkrebs verbessern. Eine vollständige Liste der neuen Abrechnungsziffern und Details zum Screening finden Ärztinnen und Ärzte auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. KV Nordrhein.

Quellen

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