Mietobergrenzen für Sozialwohnungen in NRW steigen ab 2026. Alle Fakten zur Anpassung für Mieter und Vermieter im Überblick.
Zum 1. Januar 2026 werden die Mietobergrenzen sowie Instandhaltungs- und Verwaltungspauschalen für öffentlich geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen angepasst. Die Anpassung erfolgt turnusgemäß und ist an die Preisentwicklung der letzten Jahre gekoppelt. Davon betroffen sind bestimmte Sozialwohnungen, deren Vermieter ab diesem Datum die Miete anheben können. Grundlage für die Berechnung der neuen Mieten sind Werte, die Haus & Grund Rheinland Westfalen als kostenloses Infoblatt veröffentlicht.
Laut amtlichem Verbraucherpreisindex sind die Kaltmieten in NRW im Zeitraum zwischen Juni 2022 und Juni 2025 um 5,34 Prozent gestiegen. Entsprechend erhöhen sich auch die Mietobergrenzen für Sozialwohnungen. Parallel steigen die Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten um 8,37 Prozent – dies entspricht dem Indexzuwachs von Oktober 2022 bis Oktober 2025. Diese neuen Werte hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung dem Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen übermittelt.
Die Anpassung erfolgt alle drei Jahre. Die Höhe der Instandhaltungspauschalen richtet sich auch nach dem Gebäudealter: Immobilien jünger als 22 Jahre, 22-31 Jahre alt oder älter als 31 Jahre werden unterschiedlich behandelt – je älter, desto höher ist der Erhaltungsaufwand. 2026 rücken Gebäude der Baujahrgänge 1994 und 2004 jeweils in die nächsthöhere Altersklasse.
Die Mietobergrenzen und Pauschalen gelten nicht für alle geförderten Wohnungen, sondern nur für solche, die unter eine bestimmte Rechtslage fallen. Ob eine Immobilie betroffen ist, muss individuell überprüft werden. Wer als Vermieter eine Mieterhöhung nach den neuen Obergrenzen plant, muss dies bis spätestens 15. Dezember 2025 schriftlich mitteilen. Das nötige Datenmaterial und Details stehen im Infoblatt Mietanpassung bereit. Auskünfte zur Berechnung der Kostenmiete und individuelle Beratungen sind von Haus & Grund Rheinland Westfalen jedoch explizit ausgeschlossen.
Die nächste turnusmäßige Anpassung der Mietobergrenzen und Pauschalen für Sozialwohnungen wird regulär wieder in drei Jahren erfolgen. Für Mieter und Vermieter bedeutet dies: Regelmäßige Anpassungen bleiben ein fester Bestandteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in NRW. Betroffene sollten sich rechtzeitig informieren und auf dem Laufenden halten. Alle maßgeblichen Informationen sind transparent und kostenfrei zugänglich.
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