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Ministerin Feller fordert Disziplinarverfahren bei langzeitkranker Lehrerin

Schulministerin Feller kritisiert gravierendes Fehlverhalten im Fall einer Lehrerin, die über 15 Jahre lang krankgeschrieben ist.

Schulministerin Feller äußert scharfe Kritik

Im Fall der langzeitkranken Lehrerin aus Duisburg, die seit über 15 Jahren bei vollen Bezügen krankgeschrieben ist, hat Schulministerin Dorothee Feller (CDU) deutliche Worte gefunden. Laut einem Bericht der Rheinischen Post fordert sie eine „lückenlose und schonungslose“ Aufklärung der Vorfälle. Feller äußerte, dass es Fragen zu dem Verhalten der betroffenen Lehrerin gebe und sprach von einem „gravierenden Fehlverhalten“ innerhalb der Bezirksregierung Düsseldorf.

Ermittlungen zur Aufklärung initiiert

Die Ministerin stellte klar, dass das Schulministerium bei den Bezirksregierungen abgefragt habe, wie Dienstunfähigkeiten von Lehrkräften gehandhabt werden. Das Ergebnis zeige, dass es sich nicht um ein systemisches Problem handelt, sondern um individuelles Fehlverhalten. Feller betonte, dass die Bezirksregierung die Ermittlungen aufgenommen habe, um ein Disziplinarverfahren einzuleiten.

Kritik an der laufenden Handhabung von Dienstunfähigkeiten

Feller verwies darauf, dass die Lehrerin, die seit 15 Jahren nicht mehr an ihrem Berufskolleg in Wesel tätig ist, trotz ihrer Krankmeldung weiterhin ihre vollen Bezüge erhalten hat. Es gab Berichte, dass sie in der Zwischenzeit als Heilpraktikerin tätig war. Sie habe sich gegen eine amtsärztliche Untersuchung gewehrt, die zur Klärung ihrer Dienstunfähigkeit eingeleitet werden sollte. Feller wies darauf hin, dass der öffentliche Dienst als Dienst an der Gesellschaft zu verstehen sei und eine potenzielle Verletzung dieser Prinzipien Konsequenzen haben müsse.

Die nächsten Schritte

Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Maßnahmen die Bezirksregierung Düsseldorf nach der vollständigen Aufklärung des Sachverhalts ergreifen wird. Feller machte deutlich, dass Fehlverhalten der Lehrerin und der verantwortlichen Behörden nicht toleriert werden kann.

Diese Situation hat die Diskussion über die Regelungen und Kontrollen im Umgang mit Dienstunfähigkeiten von Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen neu entfacht.

Quelle: Rheinische Post

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