Landgericht Krefeld ordnet nach tödlichem Messerangriff in Modefiliale Psychiatrie-Unterbringung an
Nach dem tödlichen Messerangriff in einer Krefelder Modefiliale hat das Landgericht Krefeld die dauerhafte Unterbringung des Täters in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Der 25-jährige Mitarbeiter hatte im Mai 2025 seine 41-jährige Chefin mit 26 Messerstichen getötet.
Das Landgericht Krefeld ordnete die dauerhafte Unterbringung des Täters in der Psychiatrie an. Grund für die Entscheidung ist eine diagnostizierte paranoide Schizophrenie, wie das Gericht mitteilte. Der Mann gilt aufgrund seiner psychischen Erkrankung als schuldunfähig.
Der Angriff ereignete sich im Mai 2025 in einer Filiale einer Modekette in Krefeld. Laut RTL WEST attackierte der 25-jährige Mitarbeiter seine Vorgesetzte mit einem Messer. Die 41-jährige Filialleiterin erlitt dabei 26 Messerstiche und verstarb noch am Tatort.
Die genauen Hintergründe der Tat standen im Mittelpunkt des Prozesses, der Anfang November am Landgericht Krefeld begonnen hatte. Nach Angaben der Welle Niederrhein startete das Verfahren am 3. November. Die psychiatrischen Gutachten spielten eine entscheidende Rolle bei der Urteilsfindung.
Der Fall hat in Krefeld und der Region für großes Aufsehen gesorgt. Die Tat in der belebten Innenstadt schockierte Anwohner und Geschäftsleute gleichermaßen. Das Urteil zeigt, wie wichtig die frühzeitige Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen ist.
Die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ist zeitlich unbefristet. Der Täter wird dort behandelt und regelmäßig begutachtet. Eine Entlassung ist nur möglich, wenn keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Diese Maßnahme dient sowohl dem Schutz der Allgemeinheit als auch der Behandlung des psychisch kranken Täters.
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