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Nachtzuschlag 2025: Mindestens 25 Prozent mehr Gehalt
20. Oktober 2025

Nachtzuschlag 2025: Mindestens 25% mehr Gehalt für Nachtarbeit. Alle Regelungen, Steuervorteile und Ansprüche im Überblick.

Wer nachts arbeitet, hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf einen Nachtzuschlag. Mindestens 25 Prozent des Bruttostundenlohns gelten laut Rechtsprechung als angemessen. Für Arbeitnehmer in NRW sind diese Zuschläge bis zu bestimmten Grenzen sogar steuerfrei.

Das sind die gesetzlichen Regelungen

Das Arbeitszeitgesetz garantiert Nachtarbeitnehmern einen angemessenen Zuschlag oder entsprechende freie Tage als Ausgleich. Als Nachtarbeit gilt dabei die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr. Die Rechtsprechung hat festgelegt, dass mindestens 25 Prozent Zuschlag auf den Bruttostundenlohn als angemessen gelten.

So hoch sind die Nachtzuschläge

In der Praxis erhalten Arbeitnehmer meist 25 Prozent Zuschlag für normale Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr. Bei Dauernachtarbeit kann der Zuschlag sogar auf 30 Prozent steigen. Für die Kernzeit der Nacht zwischen 0 und 4 Uhr sind bis zu 40 Prozent möglich, wie das Einkommensteuergesetz regelt.

Diese steuerlichen Vorteile gibt es

Nachtzuschläge sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei. Laut Factorial bleiben Zuschläge bis 25 Prozent für Nachtarbeit ab 20 Uhr von der Steuer befreit. Zwischen 0 und 6 Uhr erhöht sich der steuerfreie Anteil sogar auf bis zu 40 Prozent. Die Obergrenze liegt dabei bei einem Grundlohn von 25 Euro pro Stunde.

Das gilt speziell in NRW

Für Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen gelten die bundesweiten Regelungen. Die IHK Köln weist darauf hin, dass es für Überstunden generell keine gesetzlichen Zuschläge gibt – eine Ausnahme bildet nur die Nachtarbeit. Viele Tarifverträge in NRW sehen jedoch deutlich höhere Zuschläge vor als die gesetzlichen Mindestvorgaben.

Wichtige Hinweise für Arbeitnehmer

Der Anspruch auf Nachtzuschlag besteht automatisch kraft Gesetzes. Wie Arbeitsrechtsiegen erklärt, können Arbeitgeber zwischen Geldzuschlag oder zusätzlichen freien Tagen wählen. Bei Sonntagsarbeit kommen weitere Zuschläge von 50 Prozent hinzu, an Feiertagen sogar 125 Prozent.

Quellen

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