Verpassen Sie nicht die neuen Regeln 2026 für Vermieter und Eigentümer: Mietpreisbremse, Abrechnungspflichten und Förderung.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten für Vermieter und Eigentümer neue gesetzliche Vorgaben: Verlängerung der Mietpreisbremse, verschärfte Abrechnungs- und Dokumentationspflichten sowie geänderte Förderbedingungen für energetische Sanierungen.
Die Mietpreisbremse wurde bis zum 31. Dezember 2029 verlängert (Haus & Grund Leverkusen).
Ab dem Abrechnungszeitraum 2025/2026 müssen Heiz- und Betriebskosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden, andernfalls können Mieter Zahlungen zurückhalten (Engel & Völkers).
In Nordrhein-Westfalen werden ab dem 1. Januar 2026 die Mietobergrenzen gemäß § 32 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes angepasst (Land NRW).
Die Modernisierungsumlage für energetische Maßnahmen ist auf bis zu 20.000 € pro Wohneinheit erleichtert (Miet-Check).
Sanktionen bei Verstößen gegen mietrechtliche Pflichten wurden verschärft (Miet-Check).
Förderbedingungen für größere energetische Sanierungen ändern sich spürbar (Sparkasse).
Neue Regelungen betreffen zudem Indexmietverträge und möblierte Vermietung (IVD).
Die Verlängerung der Mietpreisbremse und verschärfte Abrechnungspflichten zielen darauf ab, steigenden Mietkosten entgegenzuwirken und Transparenz für Mieter zu schaffen (Miet-Check).
Nordrhein-Westfalen passt neben neuen Mietobergrenzen auch seine Mieterschutzverordnung an: Seit dem 1. März 2025 gilt die aktualisierte Mieterschutzverordnung, die zusätzliche Vorgaben für Wohnungsaufsicht und Mieterrechte beinhaltet (MHKBD NRW).
Weitere Bundes- und Landesregelungen zur Gebäudeförderung und Klimaschutzprogramme werden im Laufe des Jahres 2026 erwartet. Vermieter und Eigentümer sollten aktuelle Förderprogramme beobachten und Modernisierungspläne rechtzeitig umsetzen.
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