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Neues Schiedsgericht für NS-Raubkunst startet morgen
30. November 2025

Neue Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubkunst startet am 1. Dezember – schnellere Rückgaben erwartet.

Ab dem 1. Dezember 2025 nimmt die neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ihre Arbeit auf. Sie löst die bisherige Beratende Kommission ab und soll Rückgabeverfahren von Kunstwerken, die während der NS-Zeit unrechtmäßig entzogen wurden, deutlich verbessern.

Worum es geht

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich auf eine neue Instanz im Verfahren zur Rückgabe von NS-Raubkunst geeinigt. Wie der Deutschlandfunk berichtet, soll die Rückgabe von NS-Raubkunst künftig wesentlich einfacher vonstattengehen. Das Bundeskabinett hatte bereits im Januar 2025 der Einrichtung zugestimmt.

Die wichtigsten Fakten

Die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut wird zum 1. Dezember 2025 die bisherige Beratende Kommission ablösen, wie die taz meldet. Ein Ausschuss hat sich im Kanzleramt auf ein Schiedsrichterverzeichnis und Präsidium verständigt. Das neue Verfahren soll mehr Fairness und Rechtssicherheit bieten.

Bedeutung für NRW

Auch Institutionen in Nordrhein-Westfalen sind betroffen. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat sich bereits im Oktober dem neuen Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit angeschlossen. Damit profitieren auch die Museen und Kultureinrichtungen in NRW von den verbesserten Rückgabeverfahren.

Kritische Stimmen

Nicht alle sind mit der neuen Regelung einverstanden. Laut Spiegel haben Anwälte, Historiker und Erben in einem offenen Brief an den Bundeskanzler das Schiedsgerichtsverfahren zu NS-Raubkunst abgelehnt. Sie befürchten, dass das neue Verfahren nicht alle Interessen angemessen berücksichtigt.

Ausblick

Mit dem Start der Schiedsgerichtsbarkeit morgen beginnt ein neues Kapitel in der Aufarbeitung des NS-Kunstraubs. Es bleibt abzuwarten, wie sich das neue Verfahren in der Praxis bewährt und ob es tatsächlich zu schnelleren und gerechteren Lösungen bei der Rückgabe von Raubkunst führt.

Quellen

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