Neues Trainingszentrum in Köln-Rodenkirchen hilft Menschen zurück ins Berufsleben. Alles zu Ablauf, Voraussetzungen und Übergangsgeld bei beruflicher Reha.
Auf dem Campus Michaelshoven in Rodenkirchen ist jetzt das Berufliche Trainingszentrum Köln-Bonn (BTZ) eröffnet worden. Wie Radio Köln berichtet, soll das Ziel sein, Fachkräftepotenzial zu sichern und Menschen zu helfen, die aus unterschiedlichen Gründen gerade nicht im Job durchstarten können. Die Diakonie Michaelshoven erweitert mit dem neuen Zentrum ihr Angebot für die berufliche Rehabilitation.
Im BTZ soll Menschen mit psychischen Erkrankungen, persönlichen Krisen oder nach einer erfolgreich abgeschlossenen Suchtbehandlung geholfen werden, ihr berufliches Potenzial zu stärken. Dafür arbeiten dort laut Radio Köln Trainerinnen und Trainer, Psychologinnen, Sozialarbeiter und Ergotherapeutinnen interdisziplinär zusammen – also als echtes Team aus unterschiedlichen Fachrichtungen.
Falls ihr euch jetzt fragt, was berufliche Rehabilitation genau bedeutet: Dahinter stecken sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Laut den FAQs von berufliche-reha.com können Menschen diese Leistungen beantragen, wenn sie durch Krankheit oder Behinderung nur eingeschränkt arbeiten können. Zuständig dafür sind je nach Fall die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung.
Wichtig zu wissen: Man braucht dafür keine Schwerbehinderung oder überhaupt eine Behinderung. Laut berufliche-reha.com ist der Grad der Behinderung kein Grundkriterium – es zählt vielmehr, ob die Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. Deshalb gilt in Deutschland auch der Grundsatz „Reha vor Rente“: Rehabilitationsleistungen haben immer Vorrang vor einer vorzeitigen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Wer merkt, dass die aktuelle Tätigkeit gesundheitlich nicht mehr machbar ist, sollte laut berufliche-reha.com zuerst mit einem Arzt oder einer Ärztin sprechen und sich das bescheinigen lassen. Mit diesem Attest geht es dann zur Beratung bei Agentur für Arbeit, Rentenversicherung oder – im Fall eines Unfalls – zur Unfallversicherung. Die Beratung selbst ist übrigens kostenfrei und kann jederzeit genutzt werden, auch wenn eine Maßnahme noch gar nicht bewilligt ist.
Wie lange man auf den Start einer Reha-Maßnahme warten muss, hängt von vielen Faktoren ab. Laut berufliche-reha.com können das mehrere Wochen bis wenige Monate sein – je vollständiger die Unterlagen und je besser Termine und Fristen eingehalten werden, desto schneller geht’s in der Regel.
Ein großes Thema für viele ist natürlich die Finanzierung. Nach Bewilligung einer Reha-Maßnahme gibt’s Übergangsgeld vom zuständigen Kostenträger, das fehlendes Einkommen ausgleicht. Laut berufliche-reha.com liegt es bei 68 Prozent des letzten Nettoeinkommens, bei mindestens einem kindergeldberechtigten Kind steigt es auf 75 Prozent. Auch die Fahrtkosten übernimmt in der Regel der Reha-Kostenträger.
Einrichtungen wie das neue BTZ in Köln-Rodenkirchen zeigen, dass solche Unterstützungsangebote ganz praktisch vor Ort ankommen. Genau solche Zentren sind es, an die man sich im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation wenden kann, wenn der Weg zurück in den Job ansteht.
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