Verfassungsgericht NRW weist Klage zu Milliardenkrediten ab – Schuldenbremse bleibt ungeprüft
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat eine Klage zur Überprüfung milliardenschwerer Kreditaufnahmen der Landesregierung als unzulässig abgewiesen. Ob die Kredite für den NRW-Rettungsschirm gegen die Schuldenbremse verstoßen haben, bleibt damit ungeklärt. Die Entscheidung wurde am 16. September 2025 verkündet.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob die NRW-Landesregierung mit der Aufnahme von Milliardenkrediten für das Sondervermögen ‚NRW Rettungsschirm‘ gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen hat. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen verhandelte das Organstreitverfahren, kam jedoch zu dem Schluss, dass eine inhaltliche Prüfung nicht möglich sei.
Laut Beck Online bleibt ein möglicher Verstoß gegen die Regeln der Schuldenbremse ungeprüft, da das Gericht die Klage aus formalen Gründen als unzulässig einstufte. Die Verkündung des Urteils erfolgte am 16. September 2025 um 3:30 Uhr.
NRW gehört zu den wenigen Bundesländern, die bisher keine eigene Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert haben. Ein Gesetzesentwurf zur Änderung der Verfassung zeigt, dass neben drei weiteren Bundesländern auch Nordrhein-Westfalen bislang ohne eine dem Grundgesetz entsprechende Schuldenbremse auskommt.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hat weitreichende Folgen für die Haushaltspolitik des Landes. Da die Rechtmäßigkeit der Milliardenkredite nicht geklärt wurde, bleibt Unsicherheit über die Grenzen der Kreditaufnahme in Krisenzeiten bestehen. Dies könnte zukünftige Entscheidungen über Sondervermögen und Rettungsschirme beeinflussen.
Die ungelöste Rechtsfrage könnte den Druck auf den Landtag erhöhen, eine klare Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern. Andere Bundesländer haben bereits entsprechende Regelungen eingeführt, um Rechtssicherheit bei der Kreditaufnahme zu schaffen.
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