NRW-Justizminister will Voyeur-Aufnahmen strafbar machen. Nach Fall Gentsch prüft Bund neue Gesetze.
Nach dem Fall der Kölnerin Yanni Gentsch, die beim Joggen heimlich gefilmt wurde, prüft die Bundesregierung eine Verschärfung des Strafrechts. Die Justizminister der Länder beraten über eine Gesetzesänderung, die voyeuristische Aufnahmen auch dann strafbar machen soll, wenn keine nackte Haut oder Unterwäsche zu sehen ist.
Der Fall von Yanni Gentsch aus Köln hat eine bundesweite Debatte ausgelöst. Die Joggerin wurde im Park heimlich gefilmt, konnte aber rechtlich nichts dagegen unternehmen. Der Grund: Laut aktuellem Gesetz ist das heimliche Filmen nur strafbar, wenn der Intimbereich direkt betroffen ist – also nackte Haut oder Unterwäsche sichtbar sind.
Das Bundesjustizministerium prüft derzeit, wie digitaler Voyeurismus „kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend“ geregelt werden kann. Die Justizminister wollen im November beraten, ob das Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden sollte.
Yanni Gentsch startete nach ihrem Erlebnis eine Petition, die bereits 100.000 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderung: Eine Erweiterung des Paragraph 184k StGB, um sämtliche voyeuristischen Aufnahmen unter Strafe zu stellen – auch dann, wenn keine nackte Haut oder Unterwäsche zu sehen ist.
Der NRW-Justizminister setzt sich für die Erweiterung der Strafbarkeit von Voyeur-Aufnahmen ein. Die Länder wollen gemeinsam eine Gesetzesänderung vorantreiben, die Betroffene besser schützt. Für die Menschen in NRW würde dies bedeuten, dass heimliche Aufnahmen in Parks, Fitnessstudios oder anderen öffentlichen Räumen künftig strafrechtlich verfolgt werden könnten.
Die Bundesregierung prüft härtere Regeln gegen Voyeur-Aufnahmen. Eine konkrete Entscheidung wird nach den Beratungen der Justizminister erwartet. Sollte die Gesetzesänderung kommen, könnten voyeuristische Aufnahmen künftig mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
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