Opfer im Koma: Türsteher im Düsseldorfer Medienhafen wegen Schüssen angeklagt. Alle Fakten zum aktuellen Fall.
Im Düsseldorfer Medienhafen ist es im Dezember des vergangenen Jahres zu einer folgenschweren Gewalttat gekommen: Nach Schüssen vor einer Bar, bei denen ein Mann einen Kopfschuss erlitt und weiterhin im Koma liegt, hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage wegen versuchten Totschlags gegen einen 49-jährigen Türsteher erhoben. Ein weiteres Opfer wurde verletzt.
Nach lebensgefährlichen Schüssen vor einem Szeneladen im Düsseldorfer Medienhafen muss sich ein 49-jähriger Türsteher vor Gericht verantworten. Das Hauptopfer, ein 54 Jahre alter Mann, liegt laut Angaben des Landgerichts weiterhin im Koma. Ein weiterer unbeteiligter Mann wurde ebenfalls verletzt (Stern).
Dem Türsteher wird von der Staatsanwaltschaft versuchter Totschlag vorgeworfen. Hintergrund ist ein eskalierter Streit am 14. Dezember 2025: Der 19-jährige Sohn des späteren Hauptopfers geriet mit dem Türsteher aneinander, weil ihm der Einlass verweigert wurde. Daraufhin rief er seinen Vater. Nach dessen Eintreffen spitzte sich die Auseinandersetzung zu, der Türsteher holte eine Waffe hervor und gab mehrere Schüsse ab.
Den Angaben nach kannten sich der mutmaßliche Schütze und das Hauptopfer bereits zuvor. Die Verteidigung des Türstehers spricht von Notwehr – der 54-Jährige habe den Türsteher angegriffen. Die Anklage sieht das anders und hat dem Mann versuchten Totschlag zur Last gelegt. Zudem war der Beschuldigte den Behörden schon aus früheren Ermittlungen wegen Bedrohung, Beleidigung, Betrugs, gefährlicher Körperverletzung, Geldwäsche und illegalem Glücksspiel bekannt.
Der Fall sorgt in Düsseldorf und ganz NRW für Aufsehen, da der Medienhafen für sein lebendiges Nachtleben bekannt ist. Die Frage nach der Sicherheitslage an stark besuchten Ausgehorten rückt damit erneut in den Fokus. Bisher wurde noch kein Termin für den Prozess am Landgericht Düsseldorf angesetzt.
Wann der Prozess gegen den Türsteher beginnt, steht bislang nicht fest. Die weitere Entwicklung wird mit Spannung verfolgt, da sowohl die Sicht der Anklage als auch die Verteidigungsklage auf Notwehr vor Gericht bewertet werden müssen.
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