Das OVG NRW entscheidet: Bibliotheken dürfen Bücher mit Verschwörungsinhalten nicht negativ kennzeichnen.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat entschieden, dass Bibliotheken Bücher mit Verschwörungsinhalten nicht negativ kennzeichnen dürfen. Damit bekräftigt das Gericht die Unabhängigkeit von öffentlichen Büchereien bei der Buchauswahl ohne Wertungshinweise.
Bibliotheken können selbst bestimmen, welche Medien sie anschaffen oder ablehnen. Die Stadtbücherei Münster hatte jedoch zwei Sachbücher mit einem Warnhinweis versehen und Leser vor umstrittenen Inhalten warnen wollen.
Die Stadtbücherei Münster hatte zwei Sachbücher mit einem Warnhinweis zu umstrittenen Inhalten versehen, was zu einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Münster führte. Dieses hatte den Hinweis zunächst erlaubt (Kommunal.de).
Das Urteil hat bundesweite Bedeutung, besonders für Kommunen in NRW: Öffentliche Bibliotheken dürfen keine Werturteile an Büchern markieren und müssen eine neutrale Stellung bewahren.
Bibliotheken in NRW werden ihre Ausleihrichtlinien prüfen müssen. Die Debatte über die Grenze zwischen Informationsfreiheit und Wertung öffentlicher Einrichtungen bleibt aktuell.
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