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Parkplatzüberwachung bei Supermärkten: Was ist erlaubt?

Immer mehr Supermärkte setzen auf private Parkplatzüberwachung. Was Kunden wissen müssen, um Strafen zu vermeiden.

Strafen auf Supermarkt-Parkplätzen: Rechte und Pflichten der Kunden

Immer mehr Supermärkte in Deutschland beauftragen private Firmen, ihre Parkplätze zu überwachen. In vielen Fällen führt dies dazu, dass ahnungslose Kunden beim Verlassen des Supermarktes unerfreuliche Notizen, sogenannte Knöllchen, an ihren Autos finden. Dies erfolgt insbesondere, weil der Parkraum in vielen Innenstädten immer knapper wird, weshalb einige Autofahrer ihr Fahrzeug unerlaubt auf Privatparkplätzen abstellen.

Rechtmäßigkeit der Knöllchen

Die Frage, ob private Firmen berechtigt sind, Strafzettel auszustellen, lässt sich klar mit „Ja“ beantworten. Da es sich um Privatgelände handelt, müssen Kunden die auf den Schildern angegebenen Bedingungen akzeptieren. Wird die zulässige Parkzeit überschritten oder die Parkscheibe nicht ausgelegt, haben die Betreiber das Recht, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass Kunden dort parken, ohne im Supermarkt Einkäufe zu tätigen.

Höhe der Strafen

Im Gegensatz zu städtischen Bußgeldkatalogen sind private Anbieter nicht an feste Vorgaben gebunden. Gerichte haben jedoch festgestellt, dass Strafen in Höhe von 20 bis 30 Euro zulässig sind. Es gibt jedoch Dienstleister, die weitaus höhere Beträge fordern, was von Verbraucherzentralen als intransparent kritisiert wird.

Wann müssen Kunden zahlen?

Die Bedingungen für das Parken müssen klar und deutlich auf Schildern lesbar sein. Katrin Reinhardt von der Verbraucherzentrale erklärt: „Diese Schilder müssen so platziert sein, dass Parkende sie spätestens beim Abstellen des Fahrzeugs oder beim Aussteigen sehen können.“ Sollte das Schild schwer lesbar oder irreführend gewesen sein, kann die Zahlung der Strafe verweigert werden. Wer nachweisen kann, dass er im Supermarkt eingekauft hat, etwa durch einen Kassenbon, hat die Möglichkeit, die Strafe erlassen zu bekommen.

Einlegen von Widersprüchen

Wenn eine Parkstrafe als unberechtigt angesehen wird, sollte Widerspruch bei der ausstellenden Firma eingelegt werden, am besten schriftlich mit entsprechenden Belegen. Dabei sollten Kunden sich nicht von Inkassobüros unter Druck setzen lassen. Es kann auch hilfreich sein, den Filialleiter des Supermarktes direkt zu kontaktieren. Die Geschäftsinhaber haben oft die Möglichkeit, für ihre Filialen die Aufsicht durch andere Firmen zu bestimmen.

Ziel der Überwachung

Supermärkte setzen zunehmend auf diese Art der Überwachung, um sicherzustellen, dass genügend Parkplätze für zahlende Kunden zur Verfügung stehen. Für die überwachenden Firmen stellt dies ein wachsendes Geschäft dar, das in Deutschland eine beträchtliche Anzahl von Fläche verwaltet.

Durch die klare Kommunikation der Regeln und das Angebot einer transparenten Parkraumnutzung wollen die Supermärkte letztlich sowohl ihre Kunden schützen als auch die Verfügbarkeit ihrer Parkplätze sicherstellen.

Quelle: WDR, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Interview mit Katrin Reinhardt

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