Ein Pfleger steht im Verdacht, einem Sterbepatienten Morphin gespritzt zu haben. Der Fall wirft Fragen zur Sterbehilfe auf.
Im Landgericht Münster wurde eine Anklage gegen einen 27-jährigen ehemaligen Krankenpfleger erhoben, der beschuldigt wird, einem 91-jährigen Patienten eine überhöhte Dosis Morphin gespritzt zu haben. Der Vorfall ereignete sich zwei Jahre nach dem Tod des Patienten, der an einer schweren Krebserkrankung litt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, das Schmerzmittel zum Ende seiner Schicht im Juli 2023 verabreicht zu haben, um den Tod des Patienten herbeizuführen. Stunden nach der Verabreichung starb der Mann. Ob der Tod durch die schwere Erkrankung oder durch das Morphin verursacht wurde, konnte die Rechtsmedizin nicht abschließend klären.
Die Anklage umfasst die Delikte versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung, Urkundenfälschung sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Pfleger hatte ein Geständnis abgelegt, jedoch angegeben, dass er nicht die Absicht hatte, den Patienten zu töten. Stattdessen habe er das Morphin zur Linderung der Schmerzen angewendet.
Laut Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Pfleger bei anderen Patienten ähnliche Handlungen vorgenommen hat. Der Angeklagte war von 2021 bis zur Bekanntwerdung der Vorwürfe in der Klinik tätig gewesen. Der 91-Jährige hatte einer palliativen Behandlung zugestimmt, die mehrere Morphinspritzen täglich umfasste, wobei die Ärzte seine Lebenserwartung auf ungefähr eine Woche schätzten.
In den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Pfleger ohne Rücksprache mit den behandelnden Ärzten Schmerzmittel aus dem Betäubungsmittelschrank entnommen, Einträge in der Patientenakte gefälscht und dem 91-Jährigen unerlaubte zusätzliche Spritzen verabreicht hatte. Die Ermittler gehen davon aus, dass dem Pflegepersonal bewusst war, dass die empfohlene Dosis deutlich überschritten wurde, und somit der zeitnahe Tod des Patienten in Kauf genommen wurde.
Die Anklage wirft auch zahlreiche ethische Fragen auf, die in der Gesellschaft und insbesondere in NRW Debatten über die Zulässigkeit von Sterbehilfe weiter anheizen könnten. Ein ähnlicher Fall steht aktuell in Berlin im Fokus der Gerichte, wo einem Palliativarzt vorgeworfen wird, 15 Patienten ermordet zu haben.
Über die Zulassung der Anklage wird nun das Landgericht Münster entscheiden.
Quellen: WDR, dpa
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