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Pollererlass NRW: Neue Regeln für Sperrpfosten und Poller im Radverkehr
29. Juni 2026

Pollererlass NRW: Neue Regeln für Poller und Sperrpfosten machen Radwege sicherer und barrierefrei.

Worum es geht

In Nordrhein-Westfalen sorgt der sogenannte Pollererlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) für Bewegung. Seit Januar 2024 liegt eine verbindliche Regelung vor, wie mit Pollern, Sperrpfosten und ähnlichen Einrichtungen auf Radverkehrsanlagen umzugehen ist. Ziel ist, die Sicherheit für den Radverkehr deutlich zu erhöhen und Gefahrenquellen zu beseitigen.AGFS NRW

Die wichtigsten Fakten

Alle Einrichtungen wie Sperrpfosten, Poller, Umlaufsperren, Absperrgeländer, Schranken oder Drängelgitter auf Radverkehrsflächen werden von den Kommunen überprüft. Einrichtungen, die nicht rot-weiß gestreift sind, gelten als unzulässiges Straßenzubehör und sind umgehend zu entfernen. Auch bei rot-weißen Sperrpfosten ohne behördliche Anordnung muss eine qualifizierte Gefahrenlage nachgewiesen werden – sonst erfolgt die sofortige Demontage. Die verbleibenden Einrichtungen müssen gut sichtbar, reflektierend und für Lastenräder, Fahrräder mit Anhänger sowie für Menschen mit Behinderung passierbar sein.

Hintergrund

Die Initiative zum Erlass basiert auf zahlreichen Unfällen und Todesfällen, die durch schlecht sichtbare oder unzureichend markierte Absperreinrichtungen verursacht wurden. Die neue Regelung stellt klar, dass Poller nicht allein zum Durchsetzen von Verkehrsverboten, sondern nur bei tatsächlicher Gefährdungslage installiert werden dürfen. Vorrang haben alternative Maßnahmen wie Beschilderungen oder Markierungen.AGFS NRW

Einordnung für NRW

Für alle Fahrradwege in NRW gilt: Kommunen müssen bestehende Barrieren kritisch hinterfragen und nur bei klar begründeter Gefahrenlage aufrecht erhalten. Der Erlass betrifft explizit Flächen mit zugelassenem Radverkehr, nicht jedoch forst- oder landwirtschaftliche Wege, Bahnübergänge oder Absturzsicherungen.AGFS NRW

Ausblick

Der Pollererlass ist ein wichtiger Schritt, um barrierefreie, sichere und komfortable Radwege in NRW zu schaffen. Die Umsetzung liegt nun bei den einzelnen Kommunen, die ihre Infrastruktur regelmäßig an die Vorgaben anpassen müssen. Mit klaren Prüfkriterien wird die Zahl der Hindernisse künftig weiter sinken.AGFS NRW

Quellen

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