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Prozess wegen Kindesmissbrauchs am Landgericht Münster gestartet
17. Februar 2026

Prozess wegen Kindesmissbrauchs am Landgericht Münster gestartet – 61-Jähriger aus Rosendahl angeklagt. Alle Fakten und Hintergründe.

Worum es geht

Am 17. Februar 2026 hat am Landgericht Münster ein bedeutender Strafprozess begonnen. Ein 61-jähriger Mann aus Rosendahl steht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht.

Die wichtigsten Fakten zum Prozess

Der Angeklagte soll über einen längeren Zeitraum gezielt Kontakt zu minderjährigen Mädchen gesucht und aufgenommen haben. Nach bisher bekannten Informationen waren die betroffenen Kinder unter 14 Jahre alt und stammen unter anderem aus Gescher und Rosendahl. Die Vorwürfe umfassen sowohl digitale Annäherungen über soziale Medien als auch mutmaßliche körperliche Übergriffe.

Digitale Kommunikation und Aufforderung zu intimen Bildern

Die Anklage umfasst insbesondere Chats und Videochats über die Plattform Snapchat. Dabei soll der 61-Jährige Mädchen im Alter von elf bis 13 Jahren zu intimen Bildern aufgefordert haben. Ein Teil der Fotos soll gespeichert worden sein. Die Ermittler werten auch diese digitalen Kontakte als sexuellen Missbrauch, selbst wenn kein direkter Körperkontakt vorlag.

Zwei mutmaßliche Übergriffe

Neben den digitalen Kontakten stehen zwei konkrete Fälle im Raum, bei denen es zu schweren körperlichen Übergriffen gekommen sein soll. In einem Fall passte der Angeklagte auf ein Mädchen auf, in einem weiteren soll er ein Kind unter einem Vorwand vom Spielplatz weggeführt haben. Beide mutmaßlichen Opfer waren laut Angaben unter 14 Jahre alt.

Gerichtlicher Ablauf und Schutz der Betroffenen

Das Strafverfahren ist auf mehrere Wochen angesetzt. Bis Mitte März 2026 sind fünf weitere Verhandlungstage geplant. Um die Persönlichkeitsrechte der Kinder zu wahren, kann die Öffentlichkeit während der Verhandlung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Das spätere Strafmaß wird erst nach Abschluss der Beweisaufnahme entschieden.

Hintergrund und rechtliche Einordnung

Sexueller Missbrauch von Kindern wird nach deutschem Strafrecht mit teils erheblichen Freiheitsstrafen geahndet. Auch digitale Übergriffe, wie die Anforderung und Speicherung intimer Bilder, gelten als strafbar. Der aktuelle Fall verdeutlicht die fortlaufende Bedrohung durch digitale Medien und die Herausforderungen für die Strafverfolgung. MS Aktuell

Quellen

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