Illegales Autorennen auf der A555: Ex-FC-Spieler vor Gericht – Prozessstart 2026 in Köln.
Der tödliche Unfall auf der A555 bei Wesseling mit zwei Opfern beschäftigt seit mehr als zwei Jahren die Justiz. Am 20. Februar 2026 startet nun der Prozess gegen zwei ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln vor dem Landgericht Köln.
Am Abend des 1. Dezember 2023 kam es auf der A555 bei Wesseling zu einem schweren Verkehrsunfall. Zwei damals 20-jährige Männer sollen sich mit ihren hochmotorisierten Fahrzeugen, einem Audi und einem Mercedes, ein illegales Autorennen geliefert haben. Bei dem Unfall kamen eine 49-jährige Mutter und ihre 23-jährige Tochter ums Leben, als ihr VW Polo von dem Audi mit etwa 205 km/h gerammt wurde. Auf dem Streckenabschnitt waren maximal 120 km/h erlaubt. Der Kleinwagen stand kurz darauf in Flammen, Mutter und Tochter konnten nicht mehr gerettet werden. (Rundschau Online)
Die Ermittlungen dauerten ungewöhnlich lange und wurden mit dem ausstehenden Gutachten eines Unfallsachverständigen begründet. Erst nach mehr als zwei Jahren steht nun die Anklage. Angeklagt sind die beiden Fahrer, denen verbotenes Autorennen im Straßenverkehr mit Todesfolge vorgeworfen wird. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Bei Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes – also wenn der Tod bewusst in Kauf genommen wurde – ist sogar eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags mit lebenslanger Haft möglich.
Der Unfall sorgte auch für großes Medieninteresse, da beide Angeklagten ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln sind und mittlerweile den Verein verlassen haben. (Kölner Stadt-Anzeiger)
Der Unfall scheint der Höhepunkt eines riskanten Überholmanövers gewesen zu sein. Die beiden Männer lieferten sich einen Wettbewerb, wer den VW Polo der Opfer auf dem rechten Fahrstreifen zuerst überholen könnte. Sie wechselten dazu auf den Stand- und Beschleunigungsstreifen der Auffahrt Wesseling. Es kam zu einem seitlichen Zusammenstoß, woraufhin die Fahrer die Kontrolle verloren. Der Audi prallte dann ungebremst ins Heck des Polos. (Express)
Der Fall steht exemplarisch für die zunehmenden Probleme rund um illegale Autorennen in NRW. Die A555 ist nach Recherchen der Medien kein Geheimtipp in der Szene. Anwohner berichten von regelmäßigen Treffen auf nahegelegenen Parkplätzen. Der Unfall hat das Thema erneut ins öffentliche Bewusstsein gerückt und Forderungen nach strengeren Kontrollen laut werden lassen.
Der Prozess vor der 26. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln ist für neun Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird für den 20. April erwartet. Die betroffenen Familien fordern eine angemessene Strafe, die für die Tat und ihre Folgen sensibilisiert. Ein reiner Freispruch auf Bewährung oder eine Geldstrafe kommt für sie nicht in Frage, wie der Vater und ehemalige Lebensgefährte der Opfer öffentlich klarstellte.
Der Fall könnte Signalwirkung für ähnliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen haben.
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