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Rechnungsprüfer kritisieren Anmietung der Kaufhof-Zentrale in Köln

Die Kölner Stadtverwaltung steht wegen der Kaufhof-Anmietung in der Kritik – erhebliche Fehler und finanzielle Nachteil sind die Vorwürfe.

Kritik an der Anmietung der ehemaligen Kaufhof-Zentrale

Die Stadtverwaltung Köln hat 2022 die ehemalige Hauptverwaltung von Kaufhof an der Leonhard-Tietz-Straße angemietet. Wie das städtische Rechnungsprüfungsamt (RPA) in einem nicht-öffentlichen Prüfbericht feststellt, gab es dabei erhebliche Fehler und Versäumnisse, die zu einem signifikanten finanziellen Nachteil für die Stadt geführt haben.

Vorschriften und Verzögerungen

Nach Angaben des RPA hat die Stadtverwaltung gegen Vorschriften verstoßen und durch Verzögerungen „einen erheblichen finanziellen Nachteil“ verursacht. Der Baudezernent und CDU-Oberbürgermeisterkandidat Markus Greitemann, der die Verträge persönlich unterschrieben hat, sieht sich damit einem vermehrten Druck ausgesetzt. Die Prüfung wurde auf Drängen von SPD, Grünen, Linken und Volt einberufen, um die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Projektes zu überprüfen.

Geplante Umzüge und betroffene Kosten

In dem neu angemieteten Gebäude, das über 45.000 Quadratmeter Bürofläche verfügt, sollen verschiedene Ämter und Dienststellen untergebracht werden. Dadurch hatte die Stadt beabsichtigt, teure Mietverhältnisse an anderen Standorten aufzulösen. Der Stadtrat hatte die Anmietung am 3. Februar 2022 beschlossen, die Unterzeichnung des Mietvertrags fand am 23. Juni 2022 statt.

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund mehrfach geänderter Pläne seitens der Stadt Köln hat das RPA unnötige Verzögerungen und damit verbundene Mehrkosten festgestellt. Es wird geschätzt, dass der Stadt durch diese Umstände ein finanzieller Nachteil von rund 4,2 Millionen Euro für vertragsbedingte Ausgleichszahlungen entstanden ist, die sich bis zur endgültigen Übergabe des Objektes auf bis zu 15,3 Millionen Euro belaufen könnten.

Unzureichende Bedarfsplanung

Die Rechnungsprüfer kritisieren vor allem die „unzureichende Bedarfsplanung vor der Anmietung des Objektes“, welches das Risiko einer Fehlplanung nach sich gezogen hat. Zudem wurden Vertragsänderungen vorgenommen, ohne den Stadtrat ordnungsgemäß zu informieren, was gegen die Zuständigkeitsordnung der Stadt verstößt.

Stimmen aus der Stadtverwaltung

Markus Greitemann wies die Vorwürfe in einem Statement zurück und betonte, dass die Grundsatzentscheidung zur Anmietung richtig war. Er argumentierte, dass die späteren Probleme aus Änderungswünschen anderer Dezernenten resultierten und die rechtlichen Auffassungen zwischen der Verwaltung und dem RPA im Hinblick auf die Zuständigkeitsordnung unterschiedlich sind.

Fazit und mögliche Konsequenzen

Die kritische Einschätzung des RPA wirft Fragen zur Vorgehensweise der Stadtverwaltung auf, und es bleibt abzuwarten, ob dies zu einem Disziplinarverfahren oder weiteren rechtlichen Schritten führt.

Diese Entwicklungen sind besonders vor dem Hintergrund der bevorstehenden Kommunalwahlen von Bedeutung.

Quelle: WDR und Rundschau Online

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