Ab sofort gilt in NRW der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Was das bedeutet und worauf Eltern jetzt achten sollten, erfährst du hier.
Nach den Sommerferien ist es offiziell: In NRW gilt ab dem Schuljahr 2026/27 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Grundschule. Zunächst betrifft das alle Erstklässlerinnen und Erstklässler – und das klingt erstmal super, oder? Doch bevor du aufatmest und denkst, alles ist geregelt, lohnt sich ein genauerer Blick. Denn zwischen Theorie und Praxis klafft gerade eine ziemlich große Lücke.1
Der Anspruch umfasst 40 Wochenstunden inklusive Unterrichtszeit. Das heißt: Eltern können einen Ganztagsplatz einfordern – aber niemand wird dazu verpflichtet, ihn auch zu nutzen. Klingt fair. Was aber fehlt, sind verbindliche pädagogische Qualitätsstandards. Sprich: Was dein Kind in der Ganztagsbetreuung genau erwartet, hängt stark davon ab, wo du wohnst und wie gut eure Kommune aufgestellt ist.1
Im Schuljahr 2026/27 haben rund 170.330 Erstklässlerinnen und Erstklässler diesen Anspruch. Geht man davon aus, dass 80 Prozent davon einen Platz nutzen wollen, müssten gut 136.000 OGS-Plätze bereitstehen. Der Landeshaushalt sieht insgesamt 500.500 Plätze vor – also eigentlich genug auch für ältere Jahrgänge. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt der Rechtsanspruch dann für alle Klassen von 1 bis 4.1
Hier wird’s spannend – und leider auch ein bisschen frustrierend. Städtetag NRW, Bildungsgewerkschaften und Wohlfahrtsverbände schlagen Alarm. Der Tenor: Personal, Räume und Geld reichen vielerorts nicht für mehr als bloßes „Verwahren“.1
„Damit der Ganztag gelingt, brauchen wir ausreichend Fachkräfte, geeignete Räume, verlässliche Finanzierung und klare Zuständigkeiten“, mahnt der Städtetag NRW. Besonders kritisch: Es gibt bis heute kein Landesausführungsgesetz, das verbindliche Standards zu Personalschlüsseln, Gruppengrößen und Finanzierung festlegt. CDU und Grüne hatten so ein Gesetz im Koalitionsvertrag angekündigt – passiert ist bislang nichts, moniert die SPD-Opposition.1
Ayla Celik, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, bringt es auf den Punkt: Ohne Mindeststandards hänge die Qualität der offenen Ganztagsschule (OGS) allein von der Kassenlage der jeweiligen Kommune ab. Und gerade in finanzschwachen Kommunen lebten oft Kinder aus armen Familien, die besonders gefördert werden müssten.1
Das Land NRW steckt immer mehr Geld in die Ganztagsbetreuung: Im laufenden Jahr stiegen die Ausgaben laut Schulministerium um mehr als 93 Millionen Euro auf insgesamt rund 983 Millionen Euro. Für das nächste Jahr ist sogar weit mehr als eine Milliarde Euro eingeplant. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) betont: „Wir unterstützen die Kommunen also vollumfänglich beim Ausbau der OGS-Plätze.“1
Den Kommunen reicht das trotzdem nicht. 15 Städte und Gemeinden – darunter Köln, Düsseldorf, Bochum, Aachen und Bielefeld – hatten im Frühjahr bereits Feststellungsklagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Das Gericht sah sich allerdings nicht zuständig. Ob der Städtetag NRW nun den Weg einer Verfassungsklage geht, ist noch offen.1
Du hast ab sofort das Recht, für dein Kind in der ersten Klasse einen OGS-Platz einzufordern. Was du aber konkret geboten bekommst, kann je nach Wohnort sehr unterschiedlich ausfallen. Unsere Tipps:
Der Rechtsanspruch auf Ganztag ist ein echter Fortschritt für Familien in NRW. Aber ob er in der Praxis wirklich hält, was er verspricht, hängt von vielem ab – vor allem davon, ob Kommunen, Land und Träger endlich an einem Strang ziehen. Bleib dran, informier dich lokal und nutz dein Recht!1
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