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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 in NRW
18. September 2025

Ab 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Was das für NRW bedeutet.

Ab August 2026 haben alle Erstklässler in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Anspruch wird bis 2029/30 schrittweise auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. NRW bereitet sich mit einem neuen Erlass auf diese große Bildungsreform vor.

Worum es geht beim Ganztagsanspruch

Das Ganztagsförderungsgesetz garantiert ab August 2026 allen Kindern der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Dieser Rechtsanspruch bedeutet konkret, dass Eltern für ihre Kinder einen Betreuungsplatz einfordern können – ähnlich wie bereits bei Kita-Plätzen.

Die wichtigsten Fakten zur Ganztagsbetreuung

Laut GEW NRW startet der Rechtsanspruch im Schuljahr 2026/27 mit allen Erstklässlern. In den Folgejahren wird er stufenweise ausgebaut: 2027/28 gilt er für die ersten und zweiten Klassen, 2028/29 für die ersten drei Klassenstufen und ab 2029/30 für alle Grundschulkinder. Die Betreuung umfasst dabei die Zeit nach dem Unterricht sowie die Ferienzeiten.

Herausforderungen für Grundschulen

Eine aktuelle Umfrage der Süddeutschen Zeitung zeigt, dass der offene Ganztag dringend mehr Platz und Personal benötigt. Viele Schulen stehen vor der Herausforderung, die nötigen Räumlichkeiten zu schaffen und qualifizierte Betreuungskräfte zu finden.

Umsetzung in Nordrhein-Westfalen

Das Schulministerium NRW hat einen gemeinsamen Erlass vorbereitet, der am 1. August 2026 in Kraft tritt. Dieser regelt die offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote. Wie die Serviceagentur Ganztag NRW informiert, betrifft der Rechtsanspruch zunächst die Erstklässler und wird dann schrittweise auf alle Grundschuljahre ausgeweitet.

Ausblick für Familien

Für berufstätige Eltern bedeutet der Rechtsanspruch eine wichtige Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Kommunen und Schulträger die notwendigen Kapazitäten rechtzeitig schaffen können. Die kommenden Monate werden zeigen, wie gut NRW auf den Start im August 2026 vorbereitet ist.

Quellen

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